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Bekanntmachung

Bebauungsplan „Oberfeld-West 7. Änderung"

Der Gemeinderat der Gemeinde Straßlach-Dingharting hat am 22. Juni 2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Oberfeld-West“ mit der 7. Änderung zu ändern und zu erweitern. Der Bebauungsplan besteht aus zwei räumlichen Teilgeltungsbereichen. Der ca. 26.105 qm große Teilgeltungsbereich A liegt am Südrand der Ortschaft Straßlach. Er wird von der Gewerbestraße, der Tölzer Straße (Staatsstraße St 2072) und dem Oberholzweg begrenzt.

Der Teilgeltungsbereich B liegt mit einer Fläche von 8.580 qm unmittelbar am östlich Ortsrand von Kleindingharting und wird vom Vorderfeld begrenzt.

Ziel der 7. Änderung des Bebauungsplans „Oberfeld-West“ ist es, die zulässigen baulichen Nutzungen für die Baugrundstücke südlich der Gewerbestraße, die im räumlichen Geltungsbereich der rechtsverbindlichen 3. Änderung des Bebauungsplans „Oberfeld-West“ liegen, neu zu ordnen und das Gewerbegebiet nach Süden zu erweitern. Gleichzeitig soll der verbleibende Ausgleichsbedarf planungsrechtlich gesichert werden.
 
Der Vorentwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Oberfeld-West“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 01. Februar 2017 wurde vom Gemeinderat am 01. Februar 2017 gebilligt.

Der Vorentwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplans „Oberfeld-West“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 01. Februar 2017 kann in der Zeit vom

20. Februar 2017 bis einschließlich 21. März 2017
 
im Rathaus der Gemeinde Straßlach-Dingharting, Schulstr. 21, 82064 Straßlach, Zimmer 3, eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
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Redakteur / Urheber
Richard Schmidt