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Jugendschöffen gesucht

Amtsperiode 2019 bis 2023

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises München hat dem Amtsgericht München für die obige Wahlperiode Personen für das Amt des Hauptjugendschöffen und das Amt des Hilfsjugendschöffen vorzuschlagen.
 
Für diese Ehrenämter können sich alle Personen bewerben, von denen die in den einschlägigen Vorschriften geforderten persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
 
Es wird insbesondere nur bestellt werden, wer erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren ist, seinen Wohnsitz in einer Gemeinde des Landkreises München hat, deutscher Staatsangehöriger ist, zu Beginn der neuen Gerichtsperiode (01.01.2019) das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. 
 
Weitere Voraussetzungen (z.B. Ausschluss bestimmter Berufsgruppen) können beim Kreisjugendamt München, Frau Kreis, Telefon 089 / 6221-1792 und Frau Frey, Telefon 089 / 6221-1832 erfragt werden.
 
Bewerbungen müssen bis spätestens 16. März 2018 bei der Gemeinde Straßlach-Dingharting eingehen. Bewerbungsformulare und weitere Informationen finden Sie hier:

Jugendschöffe werden - Internetseite Landkreis München
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Redakteur / Urheber
Franz Gröbmair