Aktuelle Meldungen

Bekanntmachung

Bebauungsplan „Oberfeld-West 7. Änderung"

Lageübersicht der räumlichen Teilgeltungsbereiche A und B

Lageplanübersicht - Stand 21.02.2018

Der Gemeinderat der Gemeinde Straßlach-Dingharting hat am 22. Juni 2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Oberfeld-West“ mit der 7. Änderung zu ändern und zu erweitern. Der Bebauungsplan besteht aus zwei räumlichen Teilgeltungsbereichen. Der ca. 26.105 qm große Teilgeltungsbereich A liegt am Südrand der Ortschaft Straßlach. Er wird von der Gewerbestraße, der Tölzer Straße (Staatsstraße St 2072) und dem Oberholzweg begrenzt. (siehe Skizze).

Teilgeltungsbereich A

Der Teilgeltungsbereich B liegt mit einer Fläche von 8.466 qm unmittelbar am östlich Ortsrand von Kleindingharting und wird vom Vorderfeld begrenzt. (siehe Skizze)

Teilgeltungsbereich B

Ziel der 7. Änderung des Bebauungsplans „Oberfeld-West“ ist es, die zulässigen baulichen Nutzungen für die Baugrundstücke südlich der Gewerbestraße, die im räumlichen Geltungsbereich der rechtsverbindlichen 3. Änderung des Bebauungsplans „Oberfeld-West“ liegen, neu zu ordnen und das Gewerbegebiet nach Süden zu erweitern. Gleichzeitig soll der verbleibende Ausgleichsbedarf planungsrechtlich gesichert werden.
 
Der Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Oberfeld-West“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 21.02.2018 wurde vom Gemeinderat am 21.02.2018 gebilligt.
 
Der Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplans „Oberfeld-West“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 21. Februar 2018 liegt in der Zeit vom

5. März 2018 bis einschließlich 13. April 2018
 
im Rathaus der Gemeinde Straßlach-Dingharting, Schulstr. 21, 82064 Straßlach, zu den allgemeinen Dienststunden, öffentlich aus. Die Planungsunterlagen können in dem oben genannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Gemeinde Straßlach-Dingharting unter www.strasslach-dingharting.de unter der Rubrik „Wirtschaft  und Bauen, Bebauungspläne“ eingesehen werden.
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
 
Folgende, nach Auffassung der Gemeinde wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen, und Untersuchungen liegen bereits vor und liegen mit aus:
  • Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ebersberg, vom 16.03.2017 mit Anmerkungen  zum Teilgeltungsbereich B hinsichtlich der vorgesehen Ausgleichflächen und der künftigen Gestaltung des Waldrandes (Schutzgut Landschaft)
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, vom 07.03.2017 mit Hinweisen zum Schutz des Bodens wegen der Behandlung des Oberbodens sowie der Nutzung der Grünflächen (Schutzgut Boden)
  • Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising, vom 02.03.2017 hinsichtlich der von der Staatsstraße ausgehenden Emissionen (Schutzgut Mensch)
  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München, vom 21.03.2017 hinsichtlich der Beseitigung von Niederschlagswasser und des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen, wegen der Beteiligung von Fachbehörden bei Ansiedelung entsprechender Betriebe (Schutzgut Boden und Wasser)
  • Stellungnahme des Landratsamtes München vom 23.02.2017, Abteilung Immissionsschutz, hinsichtlich der Lagerung von pyrotechnischen Produkten im Gewerbegebiet (Schutzgut Mensch)
  • Stellungnahme des Landratsamtes München vom 16.11.2017, Abteilung Grünordnung, hinsichtlich des Schutzes von Bäumen und Vegetationsbeständen in Stellplatzanlagen und Anpflanzen von Bäumen  (Schutzgut Landschaft)
  • Stellungnahme des Landratsamtes München vom 16.11.2017, Untere Naturschutzbehörde, hinsichtlich der Methodik der Anrechnung von Ausgleichsflächen (Schutzgut Landschaft)
  • Verkehrsuntersuchung zur Überplanung des Gebiets, Planungsgesellschaft Stadt, Land, Verkehr, vom 28.09.2016, zur Überplanung und Erweiterung des Gewerbegebiets „Oberfeld-West“
  • Schallimmissionsprognose – Geräuschkontigentierung, Wölfel Engineering GmbH, vom 10.10.2016 für die teilweise Überplanung und Erweiterung des Gewerbegebiets „Oberfeld-West“
  • Schallimmissionsprognose Verkehr, Wölfel Engineering GmbH, vom 20.07.2017 für die Emissionen ausgehend von der Staatsstraße auf das geplante Erweiterungsgebiet des Bebauungsplans „Oberfeld-West“
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
  • Schutzgut Mensch (Lärm, Erholung), zu den nachteiligen Immissionen durch Straßenverkehrslärm durch die Staatsstraße und betriebsbedingter Emissionen im Planungsgebiet selbst und seiner Umgebung sowie Angaben zur Erholungsvorsorge und des Erholungspotentials (Verkehrsuntersuchung und immissionsschutzfachliche Verträglichkeitsuntersuchungen).
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen, bezogen auf die bisherige Nutzung des Plangebiets und der typischen Merkmale von Siedlungs- und Agrarfolgebiotopen (Vorprüfung der Belange des besonderen Artenschutzes, LfU Angaben zu saP-relevanten Arten, Arten- und Biotopschutzprogramm für den Landkreis München).
  • Schutzgut Boden und Wasser, mit Angaben zu Bodenaufbau, Bodenart und Bodenfunktion sowie der Bodenversiegelung und des Kompensationserfordernisses, Angaben zu den hydrologischen Merkmalen im Plangebiet und Auswirkungen auf das Grundwasser (Zusätzlich allgemeine Angaben aus BayernAtlas, Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung).
  • Schutzgut Luft und Klima, bezogen auf die Auswirkungen des Geländeklimas im Planungsgebiet sowie veränderter Luftströmungen (insbesondere allgemeine Angaben aus BayernAtlas).
  • Schutzgut Landschaft und Ortsbild, auswirkend auf die Topgraphie und der Entwicklung der Ortsrandeingrünung (Stichwort Rodungsinsel) in Bezug auf die bestehende Bebauung und die nachfolgende, weitere Überplanung.
  • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter, (Eintragungen in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zu Bodendenkmälern in der Umgebung).



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