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Labrador beißt

anderen Hund in Straßlach tot

Am Samstag, den 21.04.2018, hat ein Labradormischling einen anderen Hund auf offener Straße totgebissen. Bei dem anderen Hund handelt es sich um ein Tier der Rasse Coton de Tulear. Das sind eher kleine Hunde mit einer Widerristhöhe von maximal 28 cm. Sie wiegen in der Regel zwischen 3 und 5 kg. Eltern von Kindern aus der Nachbarschaft sind beunruhigt.

Beide Hunde lebten in der Nachbarschaft. Während der Kleinhund Gassi geführt wurde, ist der Labrador aus dem Grundstück getürmt und hat sich auf den Coton gestürzt. Die Bissverletzungen am Hals und am Bauch waren so schwer, dass der kleine Hund später in der Tierklinik verstarb.

Diesem tragischen Vorfall sind im vergangenen Jahr bereits zwei weitere schwere Angriffe vorausgegangen. Beim vorletzten Mal hat der Labrador den Coton so schwer verletzt, dass er künstlich ernährt und mehrere Tage in der Tierklinik behandelt werden musste. Für die Behandlung sind der geschädigten Familie zufolge Kosten von mehreren tausend Euro angefallen. Aus Gründen der guten Nachbarschaft haben die Halter des Kleinhundes nach eigenem Bekunden auf eine Anzeige verzichtet. Wohl auch, weil die Halter des Labradors die Kosten stets ersetzt haben.

Erst vor ein paar Tagen hat die Gemeinde von dem tödlichen Angriff und den früheren Bissverletzungen erfahren. Für diese Beißvorfälle ist die Gemeinde als Sicherheitsbehörde zuständig. Die Verwaltung hat gegen die Halter sofort ein Verfahren eröffnet. Die Halter haben jetzt Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Vorbehaltlich der Äußerung durch die Halter des Labradors wird die Gemeinde folgende Auflagen machen: der Hund darf das Grundstück nur noch an der Leine und mit Maulkorb verlassen. Er darf nur von Personen ausgeführt werden, die körperlich in der Lage sind, ihn sicher zu führen. Weil die Halter des Labradors trotz Kenntnis der früheren Vorfälle so grob fahrlässig gehandelt haben, dass der Hund vom Grundstück entweichen konnte, wird die Gemeinde Zwingerhaltung anordnen. Das heißt, dass der Hund auf dem Grundstück ausschließlich in einem Käfig gehalten werden muss. Zuwiderhandlungen wird die Gemeinde mit schweren Zwangsgeldern belegen. Fruchten die Maßnahmen nicht, wird die Gemeinde die Haltung untersagen und den Hund wegnehmen. Dies hat sie schon einmal mit einem falsch erzogenen, überaus aggressiven Dobermann-Rüden erfolgreich praktiziert. Die Botschaft ist deutlich: hier übt die Gemeinde eine Null-Toleranz-Politik aus.

Es sind bereits mehrere Anrufe aus der Bevölkerung im Rathaus eingegangen. Besonders Eltern aus der Nachbarschaft sind beunruhigt. Es wird gefordert, dass der Labrador sofort „wegkommt“ oder „sofort eingeschläfert“ wird. Weil wir jedoch in einem Rechtstaat leben, müssen die Halter des Labradors ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung erhalten. Das müssen Gemeinde und Gemeindebürger bei allem Verständnis für die Sorgen um die Gefährlichkeit des Hundes gleichermaßen respektieren. Die Gemeinde wird wie auch in etlichen anderen Fällen schnellstmöglich dafür sorgen, dass die Gefahr die vom Hund ausgeht, gebannt wird.