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Der Gemeinderat der Gemeinde Straßlach-Dingharting hat am 25. Juli 2011 beschlossen, den Bebauungsplan „Hailafing“ zu ändern. Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist unter anderem die Festsetzung eines reinen Wohngebiets gemäß § 3 BauNVO für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 617/6 Gemarkung Straß-lach (östlich der Bauverbotszone) sowie die Anpassung der Baugrenzen, Grünflächen und des Maßes der baulichen Nutzung beim Grundstück Fl.Nr. 611/2 Gemarkung Straßlach. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 611/2 und 617/6 Gemarkung Straßlach.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20. Juni 2012 wurde vom Gemeinderat am 20. Juni 2012 gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung liegt in der Zeit vom 09. Juli 2012 bis einschließlich 10. August 2012 im Rathaus der Gemeinde Straßlach-Dingharting, Schulstr. 21, 82064 Straßlach, Zimmer 3, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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