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Der Gemeinderat der Gemeinde Straßlach-Dingharting hat am 02. Mai 2012 beschlossen, für das Gebiet östliche Waldstraße einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen.
Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines reinen Wohngebietes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hailafing, östliche Waldstraße“ schließt folgende Grundstücksflächen der Gemarkungen Straßlach und Dingharting ein:
Gemarkung Straßlach: Fl.Nr. 612/44, 612/45, 612/52, 612/53, 612/55, 612/76, 612/93, 612/94, 612/95, 612/96, 612/97, 612/98, 612/99, 612/100, 612/101, 613.
Gemarkung Dingharting: Fl.Nr. 816/1, 816/3, 816/4, 816/5, 827 Teilfläche, 841/1, 841/7, 841/8, 842, 842/1, 842/2, 843/1, 843/2, 843/3, 843/4, 843/5 Teilfläche, 843/7, 843/8, 844/3.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 25. Juli 2012 wurde vom Gemeinderat am 25. Juli 2012 gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht liegt in der Zeit vom 07. August 2012 bis einschließlich 07. September 2012 im Rathaus der Gemeinde Straßlach-Dingharting, Schulstr. 21, 82064 Straßlach, Zimmer 3, aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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