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Ortsgestaltungssatzung

Bauen in Straßlach-Dingharting

Konkret geht es darum, dass Häuser in Großdingharting anstelle von naturroten bis rotbraunen Dachziegeln mit dunkelbraunen, graubraunen und schwarzen Dachziegeln gedeckt wurden. Ferner wurde ein Gebäude statt mit weißer Wandfarbe gelb gestrichen. Die gewählten Farben sind von der Ortsgestaltungssatzung ausdrücklich nicht zugelassen.
Im Rahmen einer Ortsbesichtigung durch das Landratsamt zu einem anderweitigen Schwarzbau hat das Landratsamt die Verstöße aufgenommen und die Eigentümer aufgefordert, „rechtmäßige Zustände herzustellen“. Das geht entweder durch eine nachträgliche Genehmigung durch den Bauausschuss oder durch Umdeckung des Daches oder mit einem Neuanstrich der Fassade in Weiß oder gebrochenem Weiß. Der Bauausschuss hat sich die Sache nicht leicht gemacht; am Ende jedoch die nachträglichen Genehmigungsanträge dennoch abgelehnt.
Die Entscheidung ist sicher nicht unumstritten. In der Bürgerschaft gibt es solche und solche Meinungen. Nicht selten fragen Bürger, ob es denn nicht kleinlich und unnötig sei. Die Satzung sei bürgerunfreundlich, überbürokratisch und doch gar nicht notwendig. Auf den ersten Blick mag es schon sein, dass man die Gründe für die Satzung und die harte Linie des Bauausschusses und des Gemeinderats nicht versteht. Wer sich mit dem Thema aber ernsthaft auseinandersetzt, wird erkennen, dass es hier nicht darum geht, den Oberaufseher zu spielen. Bürgermeister und Gemeinderat haben die Aufgabe, das große Ganze im Blick zu behalten und auf eine organische Entwicklung des Ortes zu achten. Darüber hinaus schreiben nahezu alle politischen Akteure, es sei ihr Wunsch und ihr Bestreben, den Charakter unserer Gemeindeteile zu wahren und sie in ihrer dörflichen Individualität zu stärken. Damit steht das Interesses des Gemeinderats oft im krassen Gegenteil zum Individualstreben einzelner Bauwerber. Viele möchten sich mit ihrem Bauvorhaben vom Rest abheben oder mit der Wahl der Farben und Dachformen an die Orte erinnern, aus denen sie zum Teil herziehen. Das Spektrum reicht von schwedischen Dachfarben bis hin zu toskanischen Dachformen. Nicht selten wird dieser Wunsch von Bauwerbern auch offen ausgesprochen.
Im Gemeinderat haben wir erkannt, dass nach und nach von den regionaltypischen Bauformen abgewichen wird. 2010 hat die Verwaltung das Architekturbüro XO-Studio mit einer fotografischen Bestandsaufnahme beauftragt. Es war klar, dass die bauliche Entwicklung mit der alten Ortsgestaltungssatzung nicht mehr zu steuern war. Zu viele Punkte waren offen oder so oberflächlich gefasst, dass sie für Straßlach und Hailafing zu streng und für die Dinghartinger Gemeindeteile zu locker waren. Die Satzung bot immer mehr Freiraum für Entscheidungen nach dem Motto „gefällt mir“, oder „gefällt mir nicht“. Das kann aber keine Grundlage für objektive Ratsarbeit sein. Aus diesem Grund hat der Rat das Architekturbüro mit einer Neufassung der Ortsgestaltungssatzung beauftragt. Es wurde öffentlich bekannt gemacht und alle Bürger hatten von März 2011 bis April 2011 Gelegenheit, sich zu den geplanten Vorschriften zu äußern. Ganze drei(!) Bürger haben von diesem Recht Gebrauch gemacht. Im Juli 2012 ist die Satzung in Kraft getreten. Seither gilt sie, ist nach dem jüngsten Richterspruch rechtmäßig und wird vom Bauausschuss und Gemeinderat konsequent angewandt.
Die Satzung ist geltendes Baurecht und muss zwingend befolgt werden. Immer wieder bekommen wir mitgeteilt, „wir wussten ja gar nicht, dass es die gibt.“    Dazu kann man nur sagen: dafür bezahlt man doch seinen Architekten.  Auch der Hinweis auf vorhandene Dächer, mit dunklen Dachziegeln nutzt nichts.
Nur Ausnahmen die der Gemeinderat nach Inkrafttreten der Satzung, also ab Juli 2012, genehmigt hat, gelten als Bezugsfall. Solche Ausnahmen gibt es aber nicht. Also bitte, liebe Bauherrn, haltet Euch an die Satzung. Tritt der Ernstfall ein, dass mit hohen Kosten, umgebaut, umgedeckt oder umgestrichen werden muss, ist das Geschrei oft groß. Nicht selten wird an die Menschlichkeit der Räte appelliert. Wenn wir aber aus emotionalen Gründen entscheiden würden, dann würden all jene bestraft oder schlechter gestellt, die sich an die Gesetze halten, Ausnahmen vorher beantragen und Ablehnungen akzeptieren. Die Devise des Bürgermeisters ist es jedoch: „der brave Bürger, der vorher fragt und sich an die Regeln hält, darf nicht mehr der Dumme sein“. Deshalb kann man den Betroffenen im Nachhinein leider auch nicht "helfen".
Eine Leserbriefschreiberin aus Deisenhofen mit Namensgleichheit zu einem Betroffenen hat selbst in unverschämter Weise geschrieben, der Gemeinderat möge sich für die Ablehnung schämen. Nein, die Räte und der Bürgermeister müssen am Ende des Tages darauf achten, alle Bürgerinnen und Bürger gerecht zu behandeln. Bei uns hat jeder die Gewähr, dass er gerecht behandelt wird. Dafür muss man sich nicht schämen. Die Gemeinde hat sich korrekt verhalten.
Unser Appell gilt allen Bauwerbern. Bitte befolgen Sie unbedingt in Ihrem eigenen Interesse die Gestaltungssatzung.
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Redakteur / Urheber
Hans Sienerth