Achtung! Der Baum fällt...
25.05.2016
Dem Baumschutz kommt in der heutigen Zeit, in der immer mehr Flächen bebaut werden, eine besondere Bedeutung zu. Bäume spenden Schatten, bieten Lebensraum für Vögel, Insekten und andere Kleintiere und verbessern die Luftqualität.
Aus diesem Grund hat die Gemeinde Straßlach-Dingharting in ihrer Ortsgestaltungssatzung geregelt, dass Bäume ab einem Stammumfang von 50 cm und größer, gemessen 1,00 m über dem Erdboden nicht beseitigt oder beschädigt werden dürfen. Kappungen der Baumkronen und Abgrabungen im Wurzelbereich sind ebenfalls unzulässig.
Sollte dennoch die Fällung eines Baumes erforderlich sein, weil der Baum beispielsweise krank ist oder die Standsicherheit gefährdet ist, muss hierfür eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung beantragt werden.
Gabi Garbrecht