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Mobilfunk

Baubeginn Funkübertragungsmasten

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2015 mit dem Bauantrag befasst und das gemeindliche Einvernehmen nicht hergestellt. Mit Schreiben vom 07.09.2015 teilte das Landratsamt mit, dass es die Mobilfunkanlage an dieser Stelle für genehmigungsfähig hält. Die damalige Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens sei aus bauplanungsrechtlichen Gründen unzulässig gewesen. Sollte die Gemeinde bei ihrer bisherigen Rechtsauffassung bleiben, wollte das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetzen. Der Gemeinderat holte sich auf Initiative der Gemeinderätin Hüttenkofer noch den Gutachter Herrn Dr. Gritsch vom TÜV-Süd als Berater zum Thema Mobilfunk zur Seite. Er sorgte für Klarheit über die Bedeutung eines solchen Mastens für Mensch und Umwelt. Aufgrund der neu gewonnenen Erkenntnisse erteilte der Gemeinderat mit großer Mehrheit das Einvernehmen. Mit den Bauarbeiten wird voraussichtlich ab dem 20.06.2016 begonnen.
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Redakteur / Urheber
Susanne Schwarz