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Verkeimung des Trinkwassers

Zweckverbands Endlhauser Gruppe

Verkeimung des Trinkwassers


Bei einer Probenentnahme am Hochbehälter des Zweckverbands wurden coliforme Keime festgestellt. Die betroffene Kammer des Hochbehälters wurde vom Netz genommen. Als Vorsichtsmaßnahme muss eine gering dosierte Schutzchlorung des Trinkwassers durchgeführt werden. Die Maßnahme erfolgt in Absprache mit dem Gesundheitsamt, ein Abkochen des Trinkwassers ist den Anweisungen des Gesundheitsamts zufolge nicht erforderlich.

Der Hinweis gilt im Gemeindegebiet Straßlach für den Ortsteil Ebertshausen.


Die Chlorimpfung ist für den Verbraucher auf Grund der geringen Dosierung gesundheitlich unbedenklich. Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung werden eingehalten, so dass das Trinkwasser wie gewohnt konsumiert werden kann.
 
Die Chlorimpfung kann bei Allergikern oder Personen mit entsprechender Unverträglichkeit sowie in der Aquaristik zu Problemen führen, beispielsweise bei empfindlichen Fischarten beim Wassertausch.
 
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.

Sobald die Chlorung aufgehoben wird werden wir hierüber informieren.
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Redakteur / Urheber
Zweckverband Endlhauser Gruppe
Herr Leininger, Telefon 089 61377-129