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Verkehrssicherung

Bäume und Sträucher zurückschneiden

Durch die Jahreszeit bedingt ist derzeit ein starkes Wachstum von Bäumen, Hecken und Sträuchern sowie Unkraut auf Gehwegen zu beobachten. Durch überhängende Bäume und Sträucher auf Gehwegen und Straßen kommt es häufig zu Verkehrsgefährdungen. Gehsteige, die durch wuchernde Anpflanzungen aus den angrenzenden Grundstücken nicht passierbar sind, zwingen beispielsweise Fußgänger dazu, plötzlich die Fahrbahn zu betreten.

Auch die Müllabfuhr und die Straßenreinigung werden oftmals in ihrer Arbeit durch überhängende Äste und Sträucher sowie herauswachsenden Hecke behindert, so dass sie ihre Arbeiten in den betroffenen Bereichen nicht vollständig erledigen können. Störend wirken sich auch Überhänge von Ästen und Zweigen auf Parkbuchten aus.

Nach dem Bayerischen Straßen– und Wegegesetz darf durch Anpflanzungen aller Art die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden. Dies bedeutet, dass Gefährdungen, Behinderungen oder Belästigung der Verkehrsteilnehmer – insbesondere auch der Fußgänger – vermieden werden müssen.

Die Gemeinde Straßlach-Dingharting bittet alle Grundstücksbesitzer dafür zu sorgen, dass Hecken, Äste, Sträucher und sonstige Pflanzenteile nicht in den öffentlichen Verkehrsraum wie Parkbuchten, Geh- und Radwege sowie Gehflächen und Straßen hineinragen.
Der Luftraum über Fahrbahnen und Parkstreifen muss in einer lichten Höhe von mindestens 4 m und über Rad- und Gehwegen mindestens 2,5 m bis zur Grundstücksgrenze von Bewuchs freigehalten werden. Wer als Anwohner nicht in Lage ist, diese Arbeiten auszuführen, kann dazu auch einen Gärtner einer Garten-und Landschaftsbaufirma beauftragen.
Die Gemeinde ist nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, notfalls kostenpflichtige Zwangsmaßnahmen einzuleiten, wenn der Anlieger nicht selbst für entsprechende Verhältnisse sorgt.

Ansprechpartner in der Verwaltung ist Frau Karin Sommer, telefonisch erreichbar unter 08170/9300-26 oder per E-Mail unter karin.sommer(at)strasslach.de
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Redakteur / Urheber
Karin Sommer