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Halteverbot

Straßlach, Mühlstraße

Seit 2016 schwelt ein Streit über das beidseitige Halteverbot in der Mühlstraße nach der S-Kurve Richtung Westen. Parkende Autos hatten den Anwohnern die Sicht beim Verlassen der Grundstücke erschwert. Einzelne Anlieger beantragten ein Halteverbot. Der Gemeinderat ordnete ein beidseitiges Halteverbot bis zum Ende der Bebauung an. Die Anlieger wurden im Vorfeld angehört. Etliche Nachbarn sprachen sich dagegen aus. Nach einer Abwägung aller Seiten entschied der Gemeinderat im Mai, dass es dabei bleibt. Auf der bebauten Seite wurde ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet.

Der Gemeinderat stellte klar, dass es nicht darum geht, sich auf die Seite der Befürworter oder der Gegner zu schlagen. Vielmehr hat die Gemeinde Entscheidungen zur Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr zu treffen. Davon ist auch der ruhende Verkehr betroffen. Dabei wird das öffentliche Interesse an der Sicherheit im Straßenverkehr gegen die privaten Interessen abgewogen, so nahe wie möglich vor dem eigenen Grundstück parken zu können.  Die Gegner des Halteverbots stützen sich auf eine Mitteilung der Polizei, die das Halteverbot nicht für nötig hält, weil ja in den letzten drei Jahren keine Unfälle passiert sind. Die Gemeinde denkt jedoch weiter und will nicht erst reagieren, wenn etwas passiert ist. Aus diesen und weiteren Überlegungen zur Verkehrssicherheit hält der Gemeinderat am Halteverbot in der Mühlstraße fest. Ferner sind bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung denkbar.  
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Redakteur / Urheber
Karin Sommer