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Bekanntmachung

Bebauungsplan „Oberfeld-West 7. Änderung"

Lageübersicht der räumlichen Teilgeltungsbereiche A und B

Teilgeltungsbereich B

Der Gemeinderat der Gemeinde Straßlach-Dingharting hat am 22. Juni 2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Oberfeld-West“ mit der 7. Änderung zu ändern und zu erweitern. Der Bebauungsplan besteht aus zwei räumlichen Teilgeltungsbereichen. Der ca. 26.105 qm große Teilgeltungsbereich A liegt am Südrand der Ortschaft Straßlach. Er wird von der Gewerbestraße, der Tölzer Straße (Staatsstraße St 2072) und dem Oberholzweg begrenzt. (siehe Skizze)

Teilgeltungsbereich A


Der Teilgeltungsbereich B liegt mit einer Fläche von 8.466 qm unmittelbar am östlich Ortsrand von Kleindingharting und wird vom Vorderfeld begrenzt. (siehe Skizze)

Lageübersicht der räumlichen Teilgeltungsbereiche A und B


Ziel der 7. Änderung des Bebauungsplans „Oberfeld-West“ ist es, die zulässigen baulichen Nutzungen für die Baugrundstücke südlich der Gewerbestraße, die im räumlichen Geltungsbereich der rechtsverbindlichen 3. Änderung des Bebauungsplans „Oberfeld-West“ liegen, neu zu ordnen und das Gewerbegebiet nach Süden zu erweitern. Gleichzeitig soll der verbleibende Ausgleichsbedarf planungsrechtlich gesichert werden.
 
Der Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Oberfeld-West“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.09.2017 wurde vom Gemeinderat am 20.09.2017 gebilligt.
 
Der Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplans „Oberfeld-West“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 20. September 2017 liegt in der Zeit vom

16. Oktober 2017 bis einschließlich 20. November 2017
 
im Rathaus der Gemeinde Straßlach-Dingharting, Schulstr. 21, 82064 Straßlach, Zimmer 3, öffentlich aus. Die relevanten Planungsunterlagen können in dem oben genannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Gemeinde Straßlach-Dingharting unter www.strasslach-dingharting.de eingesehen werden.
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
 
Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen und Untersuchungen liegen bereits vor und liegen mit aus:
  • Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ebersberg, vom 16.03.2017 mit Anmerkungen  zum Teilgeltungsbereich B hinsichtlich der vorgesehen Ausgleichflächen und der künftigen Gestaltung des Waldrandes (Schutzgut Landschaft)
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, vom 07.03.2017 mit Hinweisen zum Schutz des Bodens, insbesondere wg. der Behandlung des Oberbodens sowie der Nutzung der Grünflächen (Schutzgut Boden)
  • Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising, vom 02.03.2017 hinsichtlich der von der Staatsstraße ausgehenden Emissionen (Schutzgut Mensch)
  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München, vom 21.03.2017 hinsichtlich der Beseitigung von Niederschlagswasser und des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen, insbesondere der Beteiligung von Fachbehörden bei Ansiedelung entsprechender Betriebe (Schutzgut Boden und Wasser)
  • Verkehrsuntersuchung zur Überplanung des Gebiets, Planungsgesellschaft Stadt, Land, Verkehr, vom 28.09.2016, zur Überplanung und Erweiterung des Gewerbegebiets „Oberfeld-West“
  • Schallimmissionsprognose – Geräuschkontigentierung, Wölfel Engineering GmbH, vom 10.10.2016 für die teilweise Überplanung und Erweiterung des Gewerbegebiets „Oberfeld-West“
  • Schallimmissionsprognose Verkehr, Wölfel Engineering GmbH, vom 20.07.2017 für die Emissionen ausgehend von der Staatsstraße auf das geplante Erweiterungsgebiet des Bebauungsplans „Oberfeld-West“
Es sind neben dem Umweltbericht, der insbesondere Angaben zum Bedarf an Grund und Boden sowie den Umweltschutzzielen und Aussagen zu den nachfolgend genannten Schutzgütern enthält, folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar.
  • Schutzgut Mensch (Lärm, Erholung), zu den nachteiligen Immissionen durch Straßenverkehrslärm durch die Staatsstraße und betriebsbedingter Emissionen im Planungsgebiet selbst und seiner Umgebung sowie Angaben zur Erholungsvorsorge und des Erholungspotentials (insbesondere Verkehrsuntersuchung und immissionsschutzfachliche Verträglichkeitsuntersuchungen).
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen, insbesondere auf die bisherige Nutzung des Plangebiets und der typischen Merkmale von Siedlungs- und Agrarfolgebiotopen (insbesondere Vorprüfung der Belange des besonderen Artenschutzes, LfU Angaben zu saP-relevanten Arten, Arten- und Biotopschutzprogramm für den Landkreis München).
  • Schutzgut Boden und Wasser, insbesondere Angaben zu Bodenaufbau, Bodenart und Bodenfunktion sowie der Bodenversiegelung und des Kompensationserfordernisses, Angaben zu den hydrologischen Merkmalen im Plangebiet und Auswirkungen auf das Grundwasser (insbesondere allgemeine Angaben aus BayernAtlas, Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung).
  • Schutzgut Luft und Klima, insbesondere auf die Auswirkungen des Geländeklimas im Planungsgebiet sowie veränderter Luftströmungen (insbesondere allgemeine Angaben aus BayernAtlas).
  • Schutzgut Landschaft und Ortsbild, insbesondere auf die Topgraphie und der Entwicklung der Ortsrandeingrünung (Stichwort Rodungsinsel) in Bezug auf die bestehende Bebauung und die nachfolgende, weitere Überplanung.Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter, (insbesondere Eintragungen in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zu Bodendenkmälern in der Umgebung).


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Redakteur / Urheber
Richard Schmidt