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Benutzungssatzungen Badeseen

Deininger Weiher

Die sommerlichen Temperaturen locken viele Bürgerinnen und Bürger an die erfrischenden Badeseen im Landkreis. Damit trotz der vielen Besucher ein friedliches Miteinander möglich ist, gibt es für die Erholungsgebiete des Landkreises München Benutzungssatzungen, welche das Verhalten in den Erholungsgebieten regeln. Das Landratsamt bittet um Einhaltung der Regeln.
 
Mehr lesen Sie in der angehängten Pressemitteilung.
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