Wahlhelfer
gesucht
28.06.2018
Für die kommende Landtagswahl such die Gemeindeverwaltung Wahlhelfer.
Die Landtagswahl findet am Sonntag, den 14. Oktober 2018 statt.
Um das Amt eines Wahlhelfers ausüben zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre
- grundsätzlich seit mindestens 3 Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet
- bei Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: Deutsche