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Bekanntmachung

Bebauungsplan "Beim Pfleger"

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Beim Pfleger“ (Für die Grundstücke südlich des Marienwegs, Fl.-Nrn. 25/1, 25/2 sowie 25/5 und 227/1 Teilfläche, Gemarkung Straßlach) nach § 3 Abs. 2 und im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
 
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2015 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan „Beim Pfleger“ aufzustellen. Gleichzeitig wurde in dieser Gemeinderatssitzung der Entwurf des Bebauungsplanes „Beim Pfleger“ in der Fassung vom 23.09.2015 - Grundstücke Fl.-Nrn. 25/1, 25/2 sowie 25/5 und 227/1 Teilfläche in 82062 Straßlach - gebilligt und beschlossen, den Verfahrensschritt der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 durchzuführen. In seiner Sitzung vom 06.04.2016 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Beim Pfleger“ mit Begründung in der Fassung vom 23.09.2015 (mit Änderungen) erneut gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung durchzuführen.

Das Planungsgebiet ergibt sich aus der beigefügten Plandarstellung.
 
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes „Beim Pfleger“ wurde das Architekturbüro Dipl.-Ing. Rudi & Monika Sodomann aus München beauftragt.


Auszug Bebauungsplan "Beim Pfleger" - Stand 04.06.2016




Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes. Der bestehende Schreinereibetrieb auf den Fl.-Nrn. 25/1 und 25/2, Gemarkung Straßlach, wird zukünftig aufgegeben. Der städtebauliche Entwurf greift die Struktur der benachbarten Wohnbebauungen auf und führt diese innerhalb des Geltungsbereiches fort. Die umgebende Bebauung wird durch freistehende Einzelhäuser sowie durch Hausgruppen und Doppelhäuser geprägt, welche in der Regel zwei Vollgeschosse mit ausgebautem Dachgeschoss (als Nichtvollgeschoss) unter einem Satteldach aufweisen.
 
Der Entwurf des Bebauungsplans „Beim Pfleger“ mit Begründung in der Fassung vom 23. September 2015, geändert am 06. April 2016, liegt in der Zeit vom
 
27. August 2018 bis einschließlich 05. Oktober 2018
 
zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeinde Straßlach-Dingharting, Schulstraße 21, 82064 Straßlach, zu den allgemeinen Dienststunden, Zimmer 3, öffentlich aus. Die Planunterlagen können in dem oben genannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Gemeinde Straßlach-Dingharting unter www.strasslach-dingharting.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen, Bebauungspläne“ eingesehen werden.
 
Folgende, nach Auffassung der Gemeinde wesentliche umweltrelevante Untersuchungen liegen vor und liegen mit aus:
  • Schalltechnische Untersuchung des Büros Steger & Partner vom 14.04.2015 hinsichtlich der Nähe zu den gemeindlichen Sportanlagen Fußballplatz und Tennisanlage

  • Orientierende Altlastenuntersuchung des Büros Grundbaulabor München vom 02.08.2017 hinsichtlich der Behandlung schadstofftechnisch auffälliger Böden
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
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