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Bekanntmachung

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Holzhausen"

Bekanntmachung über die Absicht, einen Bebauungsplan aufzustellen, und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Holzhausen, 1. Änderung und Erweiterung“ parallel zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Straßlach-Dingharting hat am 13. Dezember 2017 beschlossen, den Bebauungsplan „Holzhausen“ erstmalig zu ändern und zu erweitern. Am 19. September 2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Straßlach-Dingharting den Entwurf der ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Holzhausen“ gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Der Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans mit einer Größe von rund 6.900 m² liegt am südlichen Ortsrand an der bestehenden Hofstelle auf Fl.Nr. 1379 im Ortsteil Holzhausen, östlich der Endlhauser Straße. (siehe Skizze).

24. Änderung des Flächennutzungsplans

Ziel der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Holzhausen“ ist es, die ortsbildprägenden Linde unbedingt zu erhalten und den bereits planungsrechtlich gesicherten Bauraum in diesem Bereich zu verlagern. Dazu wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans um eine Fläche die derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich liegt erweitert. Parallel dazu wird die 24. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich durchgeführt. Gleichzeitig soll der verbleibende Ausgleichsbedarf planungsrechtlich gesichert werden.
 
Der Vorentwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Holzhausen“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 12. September 2018 wurde vom Gemeinderat am 19. September 2018 gebilligt.
 
Der Vorentwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Holzhausen“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 12. September 2018 kann in der Zeit vom
 
22. Oktober 2018 bis einschließlich 27. November 2018
 
im Rathaus der Gemeinde Straßlach-Dingharting, Schulstr. 21, 82064 Straßlach, Zimmer 3, zu den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
 
Die Planungsunterlagen können in dem oben genannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Gemeinde Straßlach-Dingharting unter www.straßlach-dingharting.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen, Bebauungspläne“ eingesehen werden.

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