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Bekanntmachung

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Holzhausen"

Bekanntmachung über die Auslegung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Holzhausen“ parallel zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans
(§ 3 Abs. 1 BauGB)


Der Gemeinderat der Gemeinde Straßlach-Dingharting hat am 13. Dezember 2017 beschlossen, den Bebauungsplan „Holzhausen“ erstmalig zu ändern und zu erweitern. Der Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans mit einer Größe von rund 6.900 m² liegt am südlichen Ortsrand an der bestehenden Hofstelle auf Fl.Nr. 1379 im Ortsteil Holzhausen, östlich der Endlhauser Straße. (siehe Skizze).

Luftbild Holzhausen
(Luftbild Holzhausen)

Ziel der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Holzhausen“ ist es, die ortsbildprägenden Linde unbedingt zu erhalten und den bereits planungsrechtlich gesicherten Bauraum in diesem Bereich zu verlagern. Dazu wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans um eine Fläche die derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich liegt erweitert. Parallel dazu wird die 24. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich durchgeführt. Gleichzeitig soll der verbleibende Ausgleichsbedarf planungsrechtlich gesichert werden.

B-Plan Holzhausern, 1. Änderung - Stand 19.12.2018
(Entwurf Geltungsbereich)

Der Entwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Holzhausen“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 19. Dezember 2018 wurde vom Gemeinderat am 19. Dezember 2018 gebilligt. Der Entwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Holzhausen“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 19. Dezember 2018 liegt in der Zeit vom
 
28. Januar 2019 bis einschließlich 1. März 2019
 
im Rathaus der Gemeinde Straßlach-Dingharting, Schulstr. 21, 82064 Straßlach, Zimmer 3, zu den allgemeinen Dienststunden, öffentlich aus. Die Planungsunterlagen können in dem oben genannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Gemeinde Straßlach-Dingharting unter www.straßlach-dingharting.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen, Bebauungspläne“ eingesehen werden.
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende, nach Auffassung der Gemeinde wesentliche umweltrelevanten Stellungnahmen und Untersuchungen liegen bereits vor und liegen mit aus:
  • Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 21.11.2018 mit Hinweisen zu bau-, kunst-, und bodendenkmalpflegerischen Belangen sowie rechtlichen Voraussetzungen und Hinweisen zu Verfahrensschritten gemäß Denkmalschutzgesetz und Baurecht
  • Stellungnahme des Landratsamtes München vom 03.12.2018, Fachstelle Bauleitplanung, hinsichtlich des Maßes der Gesamtversiegelung des Grundstücks
  • Stellungnahme des Landratsamtes München vom 29.10.2018, Fachstelle Immissionsschutz, mit Hinweisen zur Nähe eines Schullandheimes und den ausgehenden Emissionen durch den Betrieb und deren Lärmeinwirkung auf Wohnbebauung
  • Stellungnahme des Landratsamtes München vom 21.11.2018, Fachstelle Grünordnung, mit Empfehlungen zur Präzisierung von Festsetzungen und Darstellungen im Bebauungsplan zum nachhaltigen Erhalt und der Pflege der Linde und etwaigen Ersatz des Baumes
  • Stellungnahme einer Fachfirma bzgl. Baumpflege vom 02.12.2018 hinsichtlich des Zustands und Lebensdauer der Linde mit Empfehlungen zum langfristigen Schutz des Baumes.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
 
Umweltbericht:
  • Schutzgut Boden, zu Beschaffenheit des Bodenaufbaus hinsichtlich der Sickerfähigkeit des Bodenaufbaus und der Bedeutung des Grünlands für die Landwirtschaft
  • Schutzgut Fläche hinsichtlich der Nähe zur freien Landschaft und der geplanten überbaubaren Fläche
  • Schutzgut Wasser hinsichtlich der Auswirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens in Bezug auf Oberflächenwasser, Grundwasserbeeinflussung und Überschwemmungen
  • Schutzgut Klima und Luft, bezogen auf die Auswirkungen der Planung auf das Geländeklima sowie veränderter Luftströmungen
  • Schutzgut Arten und Biotope, mit Hinweis auf die Artenarmut und Lebensraumstrukturen im Intensivgrünland
  • Schutzgut Orts- und Landschaftsbild, hinsichtlich von Auswirkungen auf strukturarme landwirtschaftliche Nutz- und Lagerflächen durch Verlagerung von Baurecht an den Ortsrand
  • Schutzgut Mensch (Lärm, Erholung) hinsichtlich des Planungsgebiet als bedeutsamer Erholungsraum und der Verträglichkeit mit der geplanten Wohnnutzung
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter mit Hinweisen zu Auswirkungen auf das angrenzende Bodendenkmal sowie den Nahbereich zu denkmalgeschützten Bauwerken

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