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Bekanntmachung

24. Änderung des Flächennutzungsplans

Bekanntmachung über die Auslegung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans (24. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Holzhausen“) (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Straßlach-Dingharting hat am 25. Juli 2018 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Ortsteils Holzhausen, am südlichen Ortsrand, zu ändern. Der räumliche Geltungsbereich der 24. Änderung des Flächennutzungsplans (Plangebiet) liegt am südlichen Ortsrand westlich der Keltenschanze und östlich der Endlhauser Straße und ist dem beigefügtem Übersichtsplan zu entnehmen.

24. Änderung FNP, Stand 19.12.2018
Ausschnitt Holzhausen (ohne Maßstab)

Ziel und Zweck der 24. Änderung ist es, den derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan am südlichen Ortsrand in Holzhausen dahingehend zu ändern, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Holzhausen“ zu schaffen. Hierzu wird die Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ durch die Darstellung eines „Dorfgebietes“ (MD) und Ausgleichsflächen geändert. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 19. Dezember 2018 wurde vom Gemeinderat am 19. Dezember 2018 gebilligt.
 
Der Entwurf der 24. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 19. Dezember 2018 kann in der Zeit vom
 
28. Januar 2019 bis einschließlich 1. März 2019
 
im Rathaus der Gemeinde Straßlach-Dingharting, Schulstr. 21, 82064 Straßlach, Zimmer 3, zu den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Die relevanten Planungsunterlagen können in dem oben genannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Gemeinde Straßlach-Dingharting unter www.strasslach-dingharting.de eingesehen werden.
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende, nach Auffassung der Gemeinde wesentliche umweltrelevanten Stellungnahmen und Untersuchungen liegen bereits vor und liegen mit aus:
  • Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 21.11.2018 mit Hinweisen zu bau-, kunst-, und bodendenkmalpflegerischen Belangen sowie rechtlichen Grundlagen, Planungsvoraussetzungen und Hinweisen zu Verfahrensschritten gemäß Denkmalschutzgesetz und Baurecht
  • Stellungnahme des Landratsamtes München vom 03.12.2018, Fachstelle Bauleitplanung, hinsichtlich der Darstellung und Information über Ausgleichs- und Grünflächen auf Ebene des Flächennutzungsplans
  • Stellungnahme des Landratsamtes München vom 29.10.2018, Fachstelle Immissionsschutz, mit Hinweisen zur Nähe eines Schullandheimes und den ausgehenden Emissionen durch den Betrieb und deren Lärmeinwirkung auf Wohnbebauung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
 
Umweltbericht:
  • Schutzgut Boden, zu Beschaffenheit des Bodenaufbaus hinsichtlich der Sickerfähigkeit des Bodenaufbaus und der Bedeutung des Grünlands für die Landwirtschaft
  • Schutzgut Fläche, hinsichtlich der genauen Ein- und Abgrenzung von Bauland und Grünflächen im Planungsgebiet
  • Schutzgut Wasser, hinsichtlich der Auswirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens in Bezug auf Oberflächenwasser, Grundwasserbeeinflussung und Überschwemmungen
  • Schutzgut Klima und Luft, bezogen auf die Auswirkungen des Geländeklimas sowie veränderter Luftströmungen
  • Schutzgut Arten und Biotope, mit Hinweis auf die Artenarmut und Lebensraumstrukturen im Intensivgrünland
  • Schutzgut Orts- und Landschaftsbild, hinsichtlich vorhandenen landwirtschaftlichen Nutz- und Lagerflächen und Erhalt der bestehenden Durchgrünung des Ortsrandes
  • Schutzgut Mensch (Lärm, Erholung) hinsichtlich des Planungsgebiets als bedeutsamer Erholungsraum und der Verträglichkeit der geplanten Wohnnutzung mit den Außenflächen eines benachbarten Schullandheim
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter mit Hinweisen zu Auswirkungen auf das angrenzende Bodendenkmal sowie den Nahbereich zu denkmalgeschützten Bauwerken
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