Aktuelle Meldungen

Führerschein-Pflichtumtausch

Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufgepasst

Anfang 2019 hat der Bundesrat den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Die neuen Führerschein-Dokumente sind dann auf 15 Jahre befristet. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.
 
Wichtig: Umtauschen müssen in der aktuellen Phase NUR die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die noch im Besitz eines alten deutschen Papierführerscheins sind!
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