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Bekanntmachung

Aufstellung des B-Plans „Talfeld-Nord“ 

Bekanntmachung über die Absicht, einen Bebauungsplan aufzustellen und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Talfeld-Nord“ (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Talfeld-Nord“ beschlossen. Am 29.01.2020 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Talfeld-Nord“ in der Fassung vom 19.12.2019 gebilligt und beschlossen, den Verfahrensschritt der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Größe von ca. 1,79 ha liegt am nordöstlichen Ortsrand von Großdingharting und grenzt unmittelbar an das bestehende Wohngebiet „Talfeld“ an. (siehe Skizzen)
(Lageübersicht Großdingharting Nord)

Übersicht Talfeld Nord


(Entwurf Bebauungsplan, Stand 19.12.2019)



Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
 
Ziel des Bebauungsplans ist es, das am nordöstlichen Ortsrand von Großdingharting gelegene Wohngebiet zu erweitern und zugleich die Ortsrandsituation städtebaulich und grünordnerisch zu gestalten.
 
Der Ortsteil Großdingharting wird um eine Fläche, die derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich liegt, um ca. 18.000 m2 erweitert.
 
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Talfeld-Nord“ mit Begründung in der Fassung vom 19.12.2019 kann in der Zeit vom

17. Februar 2020 bis einschließlich 20. März 2020
 
zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeinde Straßlach-Dingharting, Schulstraße 21, 82064 Straßlach, Zimmer 3, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

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