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Bekanntmachung

Aufstellung des B-Plans „Talfeld-Nord“ 

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Talfeld-Nord“ (für die Grundstücke Fl. Nrn. 508 und 508/20 Gemarkung Dingharting) nach § 3 Abs. 2 BauGB und im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB .

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Talfeld-Nord“ beschlossen. Am 29.01.2020 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Talfeld-Nord“ in der Fassung vom 19.12.2019 gebilligt und beschlossen, den Verfahrensschritt der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. In seiner Sitzung am 23.09.2020 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Talfeld-Nord“ mit Begründung in der Fassung vom 07.08.2020 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung durchzuführen. In seiner Sitzung am 16.12.2020 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Talfeld-Nord“ mit Begründung in der Fassung vom 08.12.2020 erneut gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung durchzuführen.
 
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans „Talfeld-Nord“ wurde das Planungsbüro U-Plan aus Königsdorf beauftragt.
 
Das Planungsgebiet ergibt sich aus beigefügter Plandarstellung.

Auszug Talfeld-Nord Stand 08.12.2020
Entwurf Bebauungsplan, Stand 08.12.2020. Der Lageplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
 
Der Entwurf des Bebauungsplans „Talfeld-Nord“ mit Begründung in der Fassung vom 08.12.2020, sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche umweltbezogene Informationen, liegen in der Zeit vom

28. Dezember 2020 bis 02. Februar 2021

zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeinde Straßlach-Dingharting, Schulstraße 21, Zimmer 3, 82064 Straßlach, öffentlich aus. Während der Auslegungszeit können Bedenken und Anregungen gegen den Bebauungsplanentwurf zu Protokoll gegeben werden und ebenso in Schriftform oder per E-Mail an die bauverwaltung(at)strasslach.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Während der allgemeinen Öffnungszeiten ist die Verwaltung telefonisch unter Tel.: 08170 93 00-41 für eine Erläuterung der Planung zu erreichen. Der Bebauungsplan mit Begründung wird zusätzlich am Eingangsbereich des Rathauses ausgehängt.
 
Die Planungsunterlagen können in dem oben genannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Gemeinde Straßlach-Dingharting unter www.strasslach-dingharting.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen, Bebauungspläne“ eingesehen werden.
 
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, welches ebenfalls öffentlich ausliegt und auf der Internetseite der Gemeinde unter www.strasslach-dingharting.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen, Bebauungspläne“ einsehbar ist.