Aktuelle Meldungen

Mikrozensus 2021

Informationen für die Gemeinden

Seit Jahresbeginn wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus durchgeführt. Bei dieser Erhebung handelt es sich um Deutschlands größte jährliche Haushaltsbefragung im Zuständigkeitsbereich der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Auch in Ihrer Gemeinde wurden für 2021 Anschriften für die Mikrozensus-Befragung ausgewählt. Die dort wohnenden Haushalte werden daher im Verlauf des Jahres 2021 eine Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erhalten.
 
Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.
 
Zweck dieser repräsentativen Stichprobe ist es, statistische Ergebnisse über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, die Wohnsituation sowie über den Arbeitsmarkt bereitzustellen. Um die Ergebnisse möglichst rasch und kostensparend gewinnen zu können, wird nur ein kleiner Teil der Bevölkerung, und zwar rund ein Prozent in die Erhebung einbezogen. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem bundeseinheitlichen mathematischen Zufallsverfahren auf der Grundlage von Flächen (Auswahlbezirken).
 
Für die Erhebung werden Erhebungsbeauftragte (Interviewer/-innen) eingesetzt, die vom Landesamt sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Interviewer/-innen informieren die ausgewählten Haushalte vorab schriftlich über den Mikrozensus. Die Befragungen finden das ganze Jahr über statt und werden aufgrund der Corona-Pandemie vorerst telefonisch durchgeführt. Die früher im Mikrozensus üblichen persönlichen Interviews in der Wohnung der Befragten können erst wieder angeboten werden, sobald kein Corona-Infektionsrisiko für Befragte und Interviewer/-innen mehr besteht.
 
Die Gemeindeverwaltung ist in die Erhebung des Mikrozensus nicht involviert. Da aber heuer ein oder mehrere Bezirke in Ihrer Gemeinde liegen, bitten wir Sie, die Interviewer/-innen bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, falls diese darum nachsuchen sollten. Auch bitten wir Sie, den Auskunftspflichtigen bei entsprechenden Anfragen die Rechtmäßigkeit der Erhebung zu bestätigen.
 
Im Anhang dieser Mail finden Sie unsere Pressemitteilung zum Start des Mikrozensus 2021 als Word- und PDF-Dokument. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie die Bevölkerung mithilfe dieses  Textes über den Mikrozensus informieren könnten. Besonders hilfreich wäre es, wenn Sie die Pressemitteilung in Ihrem Gemeinde- oder Amtsblatt und auf Ihrer Homepage veröffentlichen würden. Gerne können Sie auf Ihrer Homepage auch nur auf die Pressemitteilung verlinken. Bitte nutzen Sie dazu den folgenden Link: https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2021/pm12/index.html