Aktuelle Meldungen

Notbetreuung

in den Kindergarteneinrichtungen

Aufgrund der 7-Tages-Inzidenz von über 100 findet die Kinderbetreuung in der Woche vom 06.04.- 09.04.2021 als Notbetreuung statt.

Momentan können Eltern die Notbetreuung in Anspruch nehmen, wenn:

-       Die Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere dann, wenn einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden muss. Dies gilt nicht für Tätigkeiten im Homeoffice.

-      Die Betreuung der Kinder zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet wurde.

-       Ein Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII besteht.

-       Ihr Kind von Behinderung betroffen, oder von wesentlicher Behinderung bedroht ist.

Die Regelungen zur Notbetreuung können jederzeit, auch kurzfristig, von den zuständigen Ministerien geändert werden. Dies wird Ihnen mitgeteilt sobald wir davon in Kenntnis gesetzt wurden.

Um unnötige Kontakte zu vermeiden, wird ausdrücklich an alle Eltern appelliert die Notbetreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht möglich ist.