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Bekanntmachung

Aufstellung des B-Plans „Straßlach-Unterfeld, 1. Änderung"

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Straßlach-Unterfeld“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Straßlach-Unterfeld“ im Bereich der südlichen Ludwig-Thoma-Straße und Urspringerstraße für die Fl. Nrn. 159/2, 159/7, 159/12, 159/13, 159/16 und 160/0 beschlossen. Am 25.02.2021 hat der Gemeinderat den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Straßlach-Unterfeld“ in der Fassung vom 27.10.2020 gebilligt und beschlossen, den Verfahrensschritt der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans weist eine Flächengröße von ca. 3,24 ha auf, der Änderungsbereich des Bebauungsplanes umfasst davon die südlich gelegene Teilfläche von ca. 0,78 ha. Dieser liegt im Ortszentrum von Straßlach und grenzt nördlich an die zentralen Einrichtungen (Schule, Kindergarten, Bürgerhaus, Rathaus) der Gemeinde an. Der Umgriff ist nachfolgendem Lageplan (ohne Maßstab) zu entnehmen.

Unterfeld 1. Aenderung Stand 24.02.2021

Die Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt.

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es, die planerischen Voraussetzungen zur maßvollen Nachverdichtung, u. a. auch die Ermöglichung einer Mehrfamilienhausbebauung zu schaffen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Straßlach-Unterfeld“ mit Begründung in der Fassung vom 24.02.2021 kann in der Zeit vom

26. April 2021 bis 31. Mai 2021

bei der Gemeinde Straßlach-Dingharting, Schulstraße 21, 82064 Straßlach, eingesehen werden. Aufgrund der Corona-Pandemie werden zusätzlich alle relevanten Unterlagen am Rathauseingang ausgehängt. Während der allgemeinen Öffnungszeiten ist die Verwaltung telefonisch unter Tel.: 08170 93 00 -41 für eine Erläuterung der Planung zu erreichen, Bedenken und Anregungen gegen den Bebauungsplanentwurf können telefonisch zu Protokoll gegeben werden und ebenso in Schriftform oder per E-Mail an die bauverwaltung(at)strasslach.de vorgebracht werden. Eine persönliche Einsichtnahme des Entwurfs der Bauleitplanung ist nach telefonischer Terminvereinbarung mit vor genannter Nummer unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes möglich. Die Planungsunterlagen können in dem oben genannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Gemeinde Straßlach-Dingharting unter www.strasslach-dingharting.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen, Bebauungspläne“ eingesehen werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, welches ebenfalls öffentlich ausliegt und auf der Internetseite der Gemeinde unter www.strasslach-dingharting.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen, Bebauungspläne“ einsehbar ist.