3G-Regel
für Besuch im Rathaus
21.02.2022
Die aktuelle Lage zwingt uns leider dazu, auch für den Besuch des Rathauses die 3G-Regel einzuführen. Dies gilt ab Mittwoch, 24.11.2021. Für den Zugang zum Rathaus ist somit eine vollständige Impfung, der Nachweis einer Corona-Genesung oder der Nach-weis eines Schnelltests von autorisierter Stelle erforderlich. Außerdem bitten wir Sie, für Ihr Anliegen im Rathaus weiterhin einen Termin zu vereinbaren.
Ebenso ist der Besuch von Gemeinderatssitzungen nur noch unter Einhaltung der 3G-Regel möglich.