3G Regelung für Beerdigungen
in der Aussegnungshalle am Gemeindefriedhof in Straßlach
18.01.2022
Seit 08.12.2021 zwingt uns die aktuelle Lage leider dazu, auch für die Teilnahme an Beerdigungen am Gemeindefriedhof in Straßlach die 3G-Regel einzuführen. Für den Zugang zur Aussegnungshalle ist somit eine vollständige Impfung, der Nachweis einer Corona-Genesung oder der Nachweis eines Schnelltests von autorisierter Stelle erforderlich. Außerdem bitten wir Sie, eine FFP2 Maske zu tragen.
Im Freien gelten diese Regelungen nicht, wir bitten aber um ausreichend Abstand und Rücksichtnahme.