Aktuelle Meldungen

PCR-Test in Straßlach-Dingharting

Corona-Virus

PCR- Tests sind weiterhin an der kommunale Teststelle in der Schulstraße 23 in Straßlach möglich. Termine können direkt über die Praxis Dr. Vogel unter 08170/ 71 33 vereinbart werden.

Informationen rund um das Corona-Virus und die aktuellen Testvorgaben finden Sie auf der Internetseite des Landkreises.

PCR-Tests

Kostenlose PCR-Tests

Kostenlose PCR-Tests gibt es z. B. für

  • Personen mit COVID-19 typischen Symptomen – jedoch nur im Rahmen der Krankenbehandlung beim Arzt!
  • asymptomatische Personen nach einem positiven Antigen-Schnelltest, Test zur Eigenanwendung oder nach positivem Pooling-Test bei Vorlage Testzertifikat oder Abbildung des positiven Testergebnisses
  • Sonstige Ansprüche bestehen weiterhin nach den §§ 2, 3 und 4 TestV,  wobei die genannten Personengruppen keinen strikten Anspruch auf eine PCR Testung haben und die Art der Testdurchführung im Ermessen des Leistungserbringers liegt. Es muss die Vorlage eines geeigneten Nachweises bei der Testung erfolgen.

Hinweis: Bei ausgelasteten PCR-Kapazitäten wird die Auswertung der PCR-Tests in den Laboren priorisiert (Priorisierungsgruppen nach Nationaler Teststrategie).

Kostenpflichtige PCR-Testungen

Kostenpflichtige Tests können weiterhin ausschließlich durch private Teststellenbetreiber sowie sonstige Leistungserbringer (z.B. Apotheken, Ärzte, Rettungsdienste) ergänzend angeboten werden. Das Angebot und die Preisgestaltung kostenpflichtiger Tests unterliegen nicht der Aufsicht durch den ÖGD.

Bitte informieren Sie sich vorab...

  • ob Sie einen Anspruch auf eine kostenlose Testung haben (legen Sie den entsprechenden Nachweis beim Test vor);
  • wo Sie Ihren kostenlosen Test durchführen lassen können

Zum Test bitte mitbringen

  • geeignete Dokumente zum Nachweis der Berechtigung
  • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) zum Nachweis der Identität
  • Kinder und Jugendliche können sich auch mittels Kinderreisepasses oder mittels eines Schülerausweises ausweisen
  • Mund-Nasen-Schutz (ggf. FFP2-Maske)
  • Minderjährige brauchen für den Test entweder eine Einverständniserklärung der Eltern oder müssen in Begleitung eines Elternteils erscheinen.