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Schöffen gesucht

Amtsperiode 2024 bis 2028

Schöffen gesucht
Gemeinde wartet auf Bewerber für Vorschlagsliste

Für das Amtsgericht München und die Strafkammer am Landgericht München I werden heuer neue Schöffen gewählt. Dabei handelt es sich um ehrenamtliche Richter, die in Strafprozessen mitwirken. Die Vorschlagsliste für die Wahl stellen die Kommunen auf. Die Gemeinde Straßlach-Dingharting muss mindestens fünf Vorschläge einreichen und sucht geeignete Kandidaten.

Interessierte Bürger können sich bis spätestens 17. März 2023 für die Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste bewerben oder andere Personen vorschlagen. Bewerbungen sind an das Rathaus zu richten. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste beschließt der Gemeinderat. Danach wird die Liste eine Woche lang öffentlich ausgelegt. Bewerbungen sollen den vollständigen Namen, den Geburtsnamen, die Wohnungsanschrift und den Familienstand sowie Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Angaben über die Staatsangehörigkeit und die Angabe, wie lange man in der Gemeinde wohnt, enthalten. Außerdem ist eine bisherige Schöffentätigkeit anzugeben. Nicht geeignet sind Personen, die am 01. Januar 2024 noch nicht 25 Jahre alt sind, zu diesem Zeitpunkt das 70. Lebensjahr vollendet haben, zur Zeit der Aufstellung der Liste (Anfang Mai) nicht in Straßlach-Dingharting wohnen, nicht ausreichend Deutsch sprechen, aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet sind oder in Vermögensverfall geraten sind.

Hinweis zum weiteren Verfahren: Schöffen werden durch einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt. Sollten Sie bis Ende Dezember 2023 keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, können Sie davon ausgehen müssen, dass sie nicht gewählt worden sind.

Weitere Informationen:

Das Schöffenamt in Bayern - Bayerisches Staatsministerium der Justiz

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Redakteur / Urheber
Franz Gröbmair