Jugendschöffen gesucht
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises München hat dem Amtsgericht München für die obige Wahlperiode Personen für das Amt des Hauptjugendschöffen und das Amt des Hilfsjugendschöffen vorzuschlagen.
Für diese Ehrenämter können sich alle Personen bewerben, von denen die in den einschlägigen Vorschriften geforderten persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Es wird insbesondere nur bestellt werden, wer erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren ist, seinen Wohnsitz in einer Gemeinde des Landkreises München hat, deutscher Staatsangehöriger ist, zu Beginn der neuen Gerichtsperiode (01.01.2024) das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
Weitere Voraussetzungen (z.B. Ausschluss bestimmter Berufsgruppen) können beim Kreisjugendamt München, Frau Yildizoglu, Telefon 089 / 6221- 2265 erfragt werden.
Bewerbungen sind bis 24.04.2023 möglich.
Jugendschöffe werden - Internetseite Landkreis München