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Bekanntmachung

Bebauungsplan "Dorfmitte-West-Nord", 1. Änderung

Bekanntmachung über die Absicht, einen Bebauungsplan zu ändern und teilweise aufzuheben und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Dorfmitte-West-Nord“ gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Dorfmitte-West-Nord“ zu ändern. Am 29.11.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dorfmitte-West-Nord“ in der Fassung vom 29.11.2023 gebilligt und beschlossen, den Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans weist eine Fläche von 7.366 m2 auf und umfasst vollständig die Flurnummern 25/10, 229, 229/1, 233/11 und 233/13 Gemarkung Straßlach sowie Teilflächen der Flurnummern 156, 227/1, 233/10, 233/19, 236/18 und 239/1 Gemarkung Straßlach. Die Ortsmitte mit Rathaus, Bürgerhaus, Feuerwehr, Kindergarten, Grundschule, und Sportflächen inklusive Fußball- und Tennisplätze liegt direkt nordöstlich des Plangebietes. Der Geltungsbereich ist aus der Planzeichnung (ohne Maßstab) zu entnehmen.

Dorf-Mitte-West-1. Änderung Stand 29.11.2023

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist, das vorhandene Mischgebiet in ein allgemeines Wohngebiet umzuwandeln. Das Baurecht auf den Flurnummern 233/11 und 233/13 Gemarkung Straßlach soll erhöht und die Voraussetzungen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses und eines öffentlichen Verwaltungsgebäudes auf den Flurnummern 229 und 229/1 Gemarkung Straßlach ermöglicht werden.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Dorfmitte-West-Nord“ mit Begründung in der Fassung vom 29.11.2023 sowie bereits vorliegende umweltbezogene Gutachten können in der Zeit vom

18. Dezember 2023 bis 26. Januar 2024

bei der Gemeinde Straßlach-Dingharting, Zimmer 3, Schulstraße 21, 82064 Straßlach, eingesehen werden. Während der allgemeinen Öffnungszeiten ist die Verwaltung telefonisch unter Tel.: 08170 93 00 -41/-22 für eine Erläuterung der Planung zu erreichen. Bedenken und Anregungen gegen den Bebauungsplanentwurf können telefonisch zu Protokoll gegeben werden und ebenso in Schriftform oder per E-Mail an die bauverwaltung(at)strasslach.de vorgebracht werden.

Die Planungsunterlagen können außerdem in dem oben genannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Gemeinde Straßlach-Dingharting unter www.strasslach-dingharting.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ – „Bebauungspläne“ eingesehen werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, welches ebenfalls öffentlich ausliegt und auf der Internetseite der Gemeinde unter www.strasslach-dingharting.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen - Bebauungspläne“ einsehbar ist.