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Bekanntmachung Bebauungsplan

Seniorenwohnen

Bekanntmachung über die Absicht den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Geschosswohnungsbau für seniorengerechtes Wohnen, Tagespflege und zugehörige Einrichtungen am Marienweg“ aufzustellen und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.10.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Geschosswohnungsbau für seniorengerechtes Wohnen, Tagespflege und zugehörige Einrichtungen am Marienweg“ beschlossen.

Der Gemeinderat hat außerdem am 20.12.2023 den Entwurf gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Planungsgebiet befindet sich nahe dem Ortszentrum von Straßlach-Dingharting, in unmittelbarer Nähe des Rathauses. Es grenzt an die informelle Weiterführung des Marienwegs, der in Richtung Osten eine Verbindung zum Ortskern darstellt. Im Osten grenzt es an die bestehende Bebauung Am Hirtenberg, im Süden, Westen und Norden an Flächen mit ländlicher Nutzung. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,9 ha und umfasst die Flurstücke Nr. 236/14, 236/16, 236/17, 236/20, 227/1 und Teilflächen 156, 229, 236/18 und 239/1 der Gemarkung Straßlach.

Planzeichnung mit Lageplan:
B-Plan_Seniorenwohnen_Stand_20.12.2023

Ziel und Zweck der Planung:
Nachdem die Nachfrage nach seniorengerechtem Wohnraum innerhalb der Gemeinde sowie in den umliegenden Orten stetig wächst, soll im Planungsgebiet ein Geschosswohnungsbau für seniorengerechtes Wohnen mit Tagespflege und Räumen für freiberufliche Tätigkeitsfelder realisiert werden, um diese Nachfrage im Gemeindegebiet abdecken zu können.

Aufgrund der Lage des Gebietes außerhalb des baulichen Zusammenhanges ist der Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen. Der Bebauungsplan soll als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB aufgestellt werden. Dabei umfasst der Vorhaben- und Erschließungsplan das zukünftige Baugrundstück. Die Flächen des Marienweges werden gem. § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen, um die Erschließung des Planungsgebietes sicherzustellen.

Da der Flächennutzungsplan das Gebiet derzeit als Fläche für Landwirtschaft darstellt, ist er im Parallelverfahren zu ändern. Der Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.12.2023 und umweltbezogenen Gutachten

  • Ingenieurgeologisches Gutachten vom 31.10.2023
  • Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 06.03.2023
  • Kampfmitteluntersuchung vom 19.09.2023
  • Verkehrsuntersuchung vom 27.10.2023
  • Schalltechnischen Gutachten vom 13.07.2022, ergänzt am 27.09.2022
  • Baumuntersuchungsbericht vom 24.10.2023

können während der üblichen Parteiverkehrszeiten in der Zeit vom 08. Januar 2024 bis 09. Februar 2024 im Rathaus der Gemeinde Straßlach-Dingharting, Zimmer 3, Schulstraße 21, 82064 Straßlach, eingesehen werden. Während der allgemeinen Öffnungszeiten ist die Verwaltung telefonisch unter Tel.: 08170 93 00 -41/-22 für eine Erläuterung der Planung zu erreichen. Bedenken und Anregungen gegen den Bebauungsplanentwurf können zu Protokoll gegeben werden und ebenso in Schriftform oder per E-Mail an die bauverwaltung(at)strasslach.de vorgebracht werden.

Die Planungsunterlagen können außerdem in dem oben genannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Gemeinde Straßlach-Dingharting unter www.strasslach-dingharting.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ – „Bebauungspläne“ eingesehen werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, welches ebenfalls öffentlich ausliegt und auf der Internetseite der Gemeinde unter www.strasslach-dingharting.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen - Bebauungspläne“ einsehbar ist.