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Bekanntmachung Flächennutzungsplan

Seniorenwohnen

Bekanntmachung über die Absicht, den Flächennutzungsplan zu ändern und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der 27. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - (27. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Geschosswohnungsbau für seniorengerechtes Wohnen, Tagespflege und zugehörige Einrichtungen am Marienweg“)

Der Gemeinderat der Gemeinde Straßlach-Dingharting hat am 25.10.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Ortsteils Straßlach, am westlichen Ortsrand Straßlach-Mitte, zu ändern. Am 20.12.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Straßlach-Dingharting den Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Änderungsgebiet befindet sich nahe dem Ortszentrum von Straßlach, in unmittelbarer Nähe des Rathauses. Es grenzt an die informelle Weiterführung des Marienwegs, der in Richtung Osten eine Verbindung zum Ortskern darstellt. Im Osten grenzt es an die bestehende Bebauung Am Hirtenberg, im Süden, Westen und Norden an Flächen mit ländlicher Nutzung. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 0,9 ha und umfasst die Flurstücke Nr. 236/14, 236/16, 236/17, 236/20, 227/1 und Teilflächen 156, 229, 236/18 und 239/1 der Gemarkung Straßlach.

Planzeichnung:

Ziel der 27. Änderung ist es, den derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan am südlichen Ortsrand in Straßlach dahingehend zu ändern, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu schaffen. Hierzu wird die Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ durch die Darstellung eines „Sondergebiets“ (SO) geändert.

Der Entwurf der 27. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 20.12.2023 kann während der üblichen Parteiverkehrszeiten in der Zeit vom 08. Januar 2024 bis einschließlich 09. Februar 2024 im Rathaus der Gemeinde Straßlach-Dingharting, Zimmer 3, Schulstraße 21, 82064 Straßlach, eingesehen werden. Während der allgemeinen Öffnungszeiten ist die Verwaltung telefonisch unter Tel.: 08170 93 00 -41/-22 für eine Erläuterung der Planung zu erreichen. Bedenken und Anregungen gegen den Bebauungsplanentwurf können zu Protokoll gegeben werden und ebenso in Schriftform oder per E-Mail an die bauverwaltung(at)strasslach.de vorgebracht werden.

Die Planungsunterlagen können außerdem in dem oben genannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Gemeinde Straßlach-Dingharting unter www.strasslach-dingharting.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ – „Bebauungspläne“ eingesehen werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, welches ebenfalls öffentlich ausliegt und auf der Internetseite der Gemeinde unter www.strasslach-dingharting.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen - Bebauungspläne“ einsehbar ist.