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Bekanntmachung

29. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan Dorfmitte-West-Nord, 1. Änderung

Bekanntmachung über die Absicht, den Flächennutzungsplan zu ändern und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der 29. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Straßlach-Dingharting hat am 20.03.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich der nördlichen Ortsmitte zu ändern. Am 20.03.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Straßlach-Dingharting den Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet befindet sich nahe der Ortsmitte von Straßlach, in unmittelbarer Nähe der Gemeinbedarfseinrichtungen Schule, Kindergarten, Rathaus, Musikschule, Feuerwehr und der Sportflächen inklusive Fußball- und Tennisplätze. Es grenzt im Norden an den bestehenden Marienweg an, der in Richtung Osten die verkehrliche Verbindung zum Ortskern ermöglicht.

Änderungsbereich:

Aenderungsbereich

Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt eine Anpassung der Art der Nutzung für bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Bauflächen, eine Neuausweisung von Bauflächen erfolgt nicht. Auf eine Prüfung und Begründung des Bedarfs gemäß LEP bzw. § 1 a Abs. 2 Satz 4 BauGB wird deshalb verzichtet.

Es ist das Ziel der Gemeinde, das bisher im Flächennutzungsplan dargestellte Mischgebiet (MI) als Allgemeines Wohngebiet (WA) geändert darzustellen. Im Sinne der Innenentwicklung wird die verbindliche Bauleitplanung durch die 1. Änderung des Bebauungsplans „Dorfmitte West“ (Nordteil) an die aktuellen Rahmenbedingungen und neuen Erfordernisse angepasst und ortsverträgliche Nachverdichtung ermöglicht. Der Entwurf der 29. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom 20.03.2024 kann während der üblichen Parteiverkehrszeiten in der Zeit vom

02. April 2024 bis einschließlich 03. Mai 2024

im Rathaus der Gemeinde Straßlach-Dingharting, Zimmer 3, Schulstraße 21, 82064 Straßlach, eingesehen werden. Während der allgemeinen Öffnungszeiten ist die Verwaltung telefonisch unter Tel.: 08170 93 00 -41/-22 für eine Erläuterung der Planung zu erreichen. Bedenken und Anregungen gegen den Bebauungsplanentwurf können zu Protokoll gegeben werden und ebenso in Schriftform oder per E-Mail an die bauverwaltung(at)strasslach.de vorgebracht werden.

Die Planungsunterlagen können außerdem in dem oben genannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Gemeinde Straßlach-Dingharting unter www.strasslach-dingharting.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ – „Bebauungspläne“ eingesehen werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, welches ebenfalls öffentlich ausliegt und auf der Internetseite der Gemeinde unter www.strasslach-dingharting.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen - Bebauungspläne“ einsehbar ist.