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Bekanntmachung

1. Änderung B-Plan "Dorfmitte-West-Nord"

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Dorfmitte-West-Nord“ zu ändern und in Teilbereichen aufzuheben. Am 26.06.2024 hat der Gemeinderat den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dorfmitte-West-Nord“ in der Fassung vom 26.06.2024 gebilligt und beschlossen, den Verfahrensschritt der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Dorfmitte-West-Nord, 1. Änderung“ hat eine Fläche von 7.366 m² und umfasst vollständig die Flurnummern 229/1, 233/11 und 233/13 sowie Teilflächen der Flurnummern 229 und 233/10 (Straße am Hirtenberg). Die Fl.Nrn. 229 und 229/1 befinden sich im Gemeindebesitz. Der räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung umfasst Teilflächen der Flurnummern 236/14, 235/16, 236/18, 239/1 und 229.

Die Ortsmitte mit Rathaus, Bürgerhaus, Feuerwehr, Kindergarten, Grundschule, und Sportflächen inklusive Fußball- und Tennisplätze liegt direkt nordöstlich des Plangebietes.

Planzeichnung (ohne Maßstab):

1._Aenderung_Dorfmitte_West_Nord_2._Auslegung

Darstellung der Teilaufhebung (ohne Maßstab):

Teilaufhebung1.Aenderung

Die 1. Änderung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren. Überwiegend umfasst das Plangebiet den Innenbereich. Die Bebauungsplanänderung dient der Minimierung einer Neuinanspruchnahme von Flächen im Außenbereich. Parallel dazu wird die 29. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt.

Die gegenständliche Planung umfasst zudem die Teilaufhebung eines kleinen Bereichs des Bebauungsplans „Dorfmitte West (Nordteil)“. Hintergrund ist die Abstimmung mit der direkt benachbarten Bauleitplanung für eine Seniorenwohnanlage.

Inhalt und Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dorfmitte West (Nordteil)“ ist die Umwandlung eines Mischgebietes (MI) in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) und in Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „öffentliche Verwaltung / soziale Einrichtung“ und die anschließende Bebauung der unbebauten Flächen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Dorfmitte-West-Nord, 1. Änderung“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 26.06.2024 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom

22. Juli 2024 bis 23. August 2024

unter https://www.strasslach-dingharting.de/de/Wirtschaft-und-Bauen/Bebauungsplaene eingesehen werden. Zusätzlich werden alle relevanten Planungsunterlagen im Rathaus der Gemeinde Straßlach-Dingharting, Schulstr. 21, 82064 Straßlach, Zimmer 3 zu den allgemeinen Öffnungszeiten ausgelegt. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch, vorzugsweise per E-Mail an bauverwaltung(at)strasslach.de, übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen liegen vor und liegen mit aus:

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Schalltechnisches Gutachten vom 13.06.2024
    Erstellung des Gutachtens aufgrund der Nähe des Plangebietes zu Sportanlagen, der Feuerwehr, einer geplanten Wohnbebauung und einem geplanten Holzhackschnitzelheizwerk. Darstellung, Nennung und Aufarbeitung immissionsschutzfachlicher Problemstellungen, geforderter Richtwerte und Empfehlungen für die geplante Nutzung.
  • Verkehrsuntersuchung vom 27.10.2023
    Beschreibung der bestehenden und geplanten Infrastruktur und Berechnung des bestehenden und des zusätzlich zu erwartenden Verkehrsaufkommens, Auswirkungen der geplanten Vorhaben.
  • Baugrunduntersuchung vom 28.02.2019
    Untersuchung vorhandener Bodenstrukturen mit Feld- und Laborarbeiten, Darstellung der Untergrundverhältnisse einschließlich Grundwasserverhältnisse, Erläuterung der Bodenklassifizierung und Bodenparameter, Hinweise zur Planung und Bauausführung.
  • Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 06.03.2023
    Prüfung des Artenspektrums gemäß der FFH-Richtlinie für Tiere und Pflanzen, für Vögel gemäß der Vogelschutzrichtlinie und Darstellung und Zusammenfassung der Ergebnisse, Überblick über den erforderlichen Untersuchungsumfang.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen und Wechselwirkungen thematisiert:

  • Umweltbelang Boden zu vorhandenem Bodentyp, der über dem Landkreisdurchschnitt liegenden Grünland- und Ackerzahl, der Bodenzusammensetzung und Bodenfunktionen, der Bodenversiegelung und dem Verlust von Bodenfunktionen, mit Ergebnissen einer Baugrunduntersuchung aus 2019
  • Umweltbelang Luft und Klima, Klimaschutz und Klimawandel hinsichtlich der Topographie und Lage (Rodungsinsel), vorhandener Luftströme von Süd nach Nord, dem Gehölz- und Baumbestand (Eiche und Esche) und deren Bedeutung für das Geländeklima und der weiteren Entwicklung der Flächen
  • Umweltbelang Arten und Biotope, Biologische Vielfalt hinsichtlich vorhandener Strukturen ohne Biotope oder Schutzgebiete und der Nutzung als landwirtschaftliche Mähwiese, des Gehölzbestands im südlichen Bereich, mit Untersuchung der Artenausprägung und Eignung als Lebensräume, der Versiegelung von Grünland und Verlust von Lebensräumen und der Neupflanzung von Gehölzen
  • Umweltbelang Orts- und Landschaftsbild hinsichtlich der topographischen Gegebenheiten vor Ort und der Nutzung der Ackerflächen und Forstbestände und der Einbindung des Vorhabens im Bereich des Ortsrands
  • Umweltbelang Mensch und Gesundheit hinsichtlich der Vorbelastung der Bauräume durch unterschiedliche Lärmquellen wie Feuerwehr, Sportplatz, der Planung einer Seniorenwohnanlage und der Abhilfe durch organisatorische Maßnahmen

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, welches ebenfalls öffentlich ausliegt und auf der Internetseite der Gemeinde unter www.strasslach-dingharting.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen - Bebauungspläne“ einsehbar ist.