Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Straßlach-Dingharting hat am 20.03.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich der nördlichen Ortsmitte zu ändern.
Das Plangebiet befindet sich nahe der Ortsmitte von Straßlach, in unmittelbarer Nähe der Gemeinbedarfseinrichtungen Schule, Kindergarten, Rathaus, Musikschule, Feuerwehr und der Sportflächen inklusive Fußball- und Tennisplätze. Es grenzt im Norden an den bestehenden Marienweg an, der in Richtung Osten die verkehrliche Verbindung zum Ortskern ermöglicht.
Lage des Änderungsbereichs:
Änderungsbereich (ohne Maßstab):
Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt eine Anpassung der Art der Nutzung für bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Bauflächen, eine Neuausweisung von Bauflächen erfolgt nicht. Auf eine Prüfung und Begründung des Bedarfs gemäß LEP bzw. § 1 a Abs. 2 Satz 4 BauGB wird deshalb verzichtet.
Es ist das Ziel der Gemeinde, das bisher im Flächennutzungsplan dargestellte Mischgebiet (MI) in einem Teil als allgemeines Wohngebiet (WA) und in einem weiteren Teil als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Verwaltung / Soziale Zwecke“ geändert darzustellen. Im Sinne der Innenentwicklung wird die verbindliche Bauleitplanung durch die 1. Änderung des Bebauungsplans „Dorfmitte West“ (Nordteil) an die aktuellen Rahmenbedingungen und neuen Erfordernisse angepasst und eine ortsverträgliche Nachverdichtung ermöglicht.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 26.06.2024 wurde vom Gemeinderat am 26.06.2024 gebilligt.
Der Entwurf der 29. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 26.06.2024 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom
22. Juli 2024 bis 23. August 2024
unter https://www.strasslach-dingharting.de/de/Wirtschaft-und-Bauen/Bebauungsplaene eingesehen werden. Zusätzlich werden alle relevanten Planungsunterlagen im Rathaus der Gemeinde Straßlach-Dingharting, Schulstr. 21, 82064 Straßlach, Zimmer 3 zu den allgemeinen Öffnungszeiten ausgelegt. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch, vorzugsweise per E-Mail an bauverwaltung(at)strasslach.de, übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen liegen vor und liegen mit aus:
- Stellungnahme des Landratsamtes München vom 24.04.2024, Fachstelle Bauleitplanung hinsichtlich notwendiger Ergänzungen in den Planzeichen und in der Begründung, der Vorlage eines Umweltberichts und hinsichtlich weiterer Hinweise zur geplanten Erschließung
- Stellungnahme des Landratsamtes München vom 10.04.2024, Fachstelle Immissionsschutz mit Hinweisen zu den Ergänzungen in der Begründung hinsichtlich der möglichen Probleme des Immissionsschutzes und erforderlicher Maßnahmen zur Abhilfe, Bewertung der schalltechnischen Untersuchung
- Stellungnahme des Landratsamts München vom 17.04.2024, Fachstelle Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten mit Hinweisen zu benötigten Unterlagen für eine Beurteilung des Vorhabens
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Schalltechnisches Gutachten vom 13.06.2024
Erstellung des Gutachtens aufgrund der Nähe des Plangebietes zu Sportanlagen, der Feuerwehr, einer geplanten Wohnbebauung und einem geplanten Holzhackschnitzelheizwerk. Darstellung, Nennung und Aufarbeitung immissionsschutzfachlicher Problemstellungen, geforderter Richtwerte und Empfehlungen für die geplante Nutzung. - Verkehrsuntersuchung vom 27.10.2023
Beschreibung der bestehenden und geplanten Infrastruktur und Berechnung des bestehenden und des zusätzlich zu erwartenden Verkehrsaufkommens, Auswirkungen der geplanten Vorhaben. - Baugrunduntersuchung vom 28.02.2019
Untersuchung vorhandener Bodenstrukturen mit Feld- und Laborarbeiten, Darstellung der Untergrundverhältnisse einschließlich Grundwasserverhältnisse, Erläuterung der Bodenklassifizierung und Bodenparameter, Hinweise zur Planung und Bauausführung - Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 06.03.2023
Prüfung des Artenspektrums gemäß der FFH-Richtlinie für Tiere und Pflanzen, für Vögel gemäß der Vogelschutzrichtlinie und Darstellung und Zusammenfassung der Ergebnisse, Überblick über den erforderlichen Untersuchungsumfang.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen und Wechselwirkungen thematisiert:
- Umweltbelang Boden zu vorhandenem Bodentyp, der über dem Landkreisdurchschnitt liegenden Grünland- und Ackerzahl, der Bodenzusammensetzung und Bodenfunktionen, der Bodenversiegelung und dem Verlust von Bodenfunktionen, mit Ergebnissen einer Baugrunduntersuchung aus 2019
- Umweltbelang Luft und Klima, Klimaschutz und Klimawandel hinsichtlich der Topographie und Lage (Rodungsinsel), vorhandener Luftströme von Süd nach Nord, dem Gehölz- und Baumbestand (Eiche und Esche) und deren Bedeutung für das Geländeklima und der weiteren Entwicklung der Flächen
- Umweltbelang Arten und Biotope, Biologische Vielfalt hinsichtlich vorhandener Strukturen ohne Biotope oder Schutzgebiete und der Nutzung als landwirtschaftliche Mähwiese, des Gehölzbestands im südlichen Bereich, mit Untersuchung der Artenausprägung und Eignung als Lebensräume, der Versiegelung von Grünland und Verlust von Lebensräumen und der Neupflanzung von Gehölzen
- Umweltbelang Orts- und Landschaftsbild hinsichtlich der topographischen Gegebenheiten vor Ort und der Nutzung der Ackerflächen und Forstbestände und der Einbindung des Vorhabens im Bereich des Ortsrands
- Umweltbelang Mensch und Gesundheit hinsichtlich der Vorbelastung der Bauräume durch unterschiedliche Lärmquellen wie Feuerwehr, Sportplatz, der Planung einer Seniorenwohnanlage und der Abhilfe durch organisatorische Maßnahmen
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, welches ebenfalls öffentlich ausliegt und auf der Internetseite der Gemeinde unter www.strasslach-dingharting.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen - Bebauungspläne“ einsehbar ist.