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Bekanntmachung

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.07.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Geschosswohnungsbau für seniorengerechtes Wohnen, Tagespflege und zugehörige Einrichtungen am Marienweg“ in der Fassung vom 24.07.2024 für die Grundstücke Fl.Nr. 236/14, 236/16, 236/17, 236/20, 227/1 und Teilflächen 156, 229, 236/18 und 239/1 in 82064 Straßlach gebilligt und beschlossen, den Verfahrensschritt der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Das Planungsgebiet befindet sich nahe dem Ortszentrum von Straßlach-Dingharting, in unmittelbarer Nähe des Rathauses. Es grenzt an die informelle Weiterführung des Marienwegs, der in Richtung Osten eine Verbindung zum Ortskern darstellt. Im Osten grenzt es an die bestehende Bebauung Am Hirtenberg, im Süden, Westen und Norden an Flächen mit ländlicher Nutzung. Das Planungsgebiet im Geltungsbereich I hat eine Größe von ca. 0,9 ha und umfasst die Flurstücke Nr. 236/14, 236/16, 236/17, 236/20, 227/1 und Teilflächen 156, 229, 236/18 und 239/1 der Gemarkung Straßlach. Der Geltungsbereich II hat eine Größe von ca. 0,3 ha und umfasst das Flurstück Nr.2102 östlich von Kleindingharting.

Planzeichnungen mit Lageplan (ohne Maßstab):

Planteil_I_Geltungsbereich_I

Planteil_I_Geltungsbereich_II

Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) im Sinne § 11 Abs. 3 BauNVO für seniorengerechtes Wohnen und einer Ausgleichsfläche.

Aufgrund der Lage des Gebietes außerhalb des baulichen Zusammenhanges ist der Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen. Der Bebauungsplan soll als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden. Dabei umfasst der Vorhaben- und Erschließungsplan das zukünftige Baugrundstück. Die Flächen des Marienweges werden gemäß § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen, um die Erschließung des Planungsgebietes sicherzustellen.

Da der Flächennutzungsplan das Gebiet derzeit als Fläche für Landwirtschaft darstellt, ist er im Parallelverfahren zu ändern.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 24.07.2024 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom

05. August 2024 bis 06. September 2024

unter https://www.strasslach-dingharting.de/de/Wirtschaft-und-Bauen/Bebauungsplaene eingesehen werden. Zusätzlich werden alle relevanten Planungsunterlagen im Rathaus der Gemeinde Straßlach-Dingharting, Schulstr. 21, 82064 Straßlach, Zimmer 3 zu den allgemeinen Öffnungszeiten ausgelegt. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch, vorzugsweise per E-Mail an bauverwaltung(at)strasslach.de, übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen liegen vor und liegen mit aus:

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 06.03.2023 Prüfung des Artenspektrums gemäß Richtlinien für Tiere und Pflanzen, für Vögel gemäß Vogelschutzrichtlinie und Darstellung und Zusammenfassung der Ergebnisse, Überblick über den erforderlichen Untersuchungsumfang.
  • Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 11.07.2024 Darstellung des Untersuchungsgebiets mit Umfeld, Angaben zu Vorhaben und Prüfmethodik, Hinweise zum Artenbestand und Darlegung der Betroffenheit der Arten, Hinweise zu baulichen Maßnahmen zum Schutz der Arten, Zusammenfassung des Fachbeitrags
  • Schalltechnisches Gutachten vom 13.06.2024 Erstellung des Gutachtens aufgrund der Nähe des Plangebietes zu Sportanlagen, der Feuerwehr, einer geplanten Wohnbebauung und einem geplanten Holzhackschnitzelheizwerk. Darstellung, Nennung und Aufarbeitung immissionsschutzfachlicher Problemstellungen, geforderter Richtwerte und Empfehlungen für die geplante Nutzung.
  • Ingenieurgeologisches Gutachten vom 31.10.2023 Untersuchung der Bodenstrukturen mit Feld- und Laborarbeiten, Darstellung der Untergrundverhältnisse einschließlich Grundwasserverhältnisse, Erläuterung der Bodenklassifizierung und Bodenparameter, Hinweise und Vorgaben zu Planung und Bauausführung.
  • Verkehrsuntersuchung vom 27.10.2023 Beschreibung der bestehenden und geplanten Infrastruktur und Berechnung des bestehenden und zu erwartenden Verkehrsaufkommens, Auswirkungen der geplanten Vorhaben für das Gebiet.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen und Wechselwirkungen thematisiert:

  • Umweltbelang Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt hinsichtlich Vorkommen, Artenausprägung, Eignung der Lebensräume, Versiegelung von Grünland und Verlust von Lebensräumen, Neupflanzung von Gehölzen
  • Umweltbelang Boden hinsichtlich Bodentyp, Bodenzusammensetzung, Bodenfunktionen, Bodenversiegelung, Verlust von Bodenfunktionen
  • Umweltbelang Fläche hinsichtlich Verlust landwirtschaftlicher Flächen und Zunahme der Flächenversiegelung
  • Umweltbelang Wasser hinsichtlich Angaben zum Grundwasser und Niederschlagswasser, Beeinträchtigungen für Oberflächen- und Grundwasser und etwaiger Genehmigungsgesuche
  • Umweltbelang Luft und Klima hinsichtlich thermischer Vorbelastung im Planungsgebiet sowie Vorbelastung durch Luftschadstoffe
  • Umweltbelang Landschaft hinsichtlich landschaftsprägender Strukturen, Bedeutung für das Landschaftsbild, Zerstückelung der Landschaft und Versiegelung von Grünland
  • Umweltbelang Mensch und Gesundheit hinsichtlich Vorbelastung durch unterschiedliche Lärmquellen, Betrachtung öffentlicher Naherholungsfunktionen, Betroffenheit durch zusätzliche Lärmemissionen
  • Umweltbelang Kultur und Sachgüter hinsichtlich des Vorhandenseins geschützter Bau- und Bodendenkmäler

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, welches ebenfalls öffentlich ausliegt und auf der Internetseite der Gemeinde unter www.strasslach-dingharting.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen - Bebauungspläne“ einsehbar ist.