Landtags- und Bezirkswahlen 2023

Informationen zu den Landtags- und Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023.

Briefwahlunterlagen beantragen

Eine Online-Antragstellung war bis 01.10.2023 möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Wahlamt auf, falls Sie per Briefwahl wählen wollen.

Bis Freitag, 06. Oktober 2023, 15.00 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten einen Wahlschein für die Landtags- und Bezirkswahl regulär zu beantragen:

Persönliche Beantragung und

  • persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder
  • Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht

Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wahlergebnisse am Wahlabend

  • hier klicken (Link aktiv ab 08.10.2023)

Wer darf wählen?

Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Bayern wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich dort leben
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wichtig für die Bezirkswahl

Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie zur Landtagswahl. Außerdem ist Voraussetzung, dass Sie seit mindestens drei Monaten im Regierungsbezirk Oberbayern wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich dort leben.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in der Gemeinde Straßlach-Dingharting am Stichtag (27. August 2023) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Landtags- und Bezirkswahl in das Wählerverzeichnis von Straßlach-Dingharting eingetragen.


Wahlbenachrichtigung

Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen automatisch eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes. Die Wahlbenachrichtigung geht Ihnen bis spätestens 17.09.2023 zu!


Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?

Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch kein Schreiben bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach.


Sie finden am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben sie verloren?

Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mitbringen, denn dort stehen Sie im Wählerverzeichnis.
Den richtigen Wahlraum finden Sie hier.

Landtagswahl 2023