Bauausschusssitzung
Mi., 10. Dezember 2025
ab 19:00
Uhr
Abgabetermin für Anträge ist der 21.11.2025. Dies ist die Mindestfrist für die Aufnahme eines Antrags auf die Tagesordnung der angezeigten Sitzung. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist für einen Bauantrag beträgt zwei Monate. In Einzelfällen, besonders bei komplexen Bauvorhaben, behält sich die Verwaltung vor, trotz Einhaltung der vorgenannten Frist die gesetzlich eingeräumten zwei Monate auszuschöpfen und den Antrag erst in der Folgesitzung zu behandeln.
Gemeinde Straßlach-Dingharting