Die Hilfsbereitschaft gegenüber Geflüchteten aus der Ukraine ist groß. Dennoch herrscht nach wie vor dringender Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten, denn in kaum einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt in Bayern sind mehr Menschen aus der Ukraine angekommen als im Landkreis München. Das Landratsamt errichtet derzeit Groß- und Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Angesichts der Vielzahl an Familien und insbesondere Frauen mit Kindern, die sich bereits im Landkreis aufhalten und hier auch weiterhin ankommen, ruft das Landratsamt Wohnungseigentümer und Vermieter erneut dazu auf, verfügbaren Wohnraum zur Unterbringung ukrainischer Geflüchteter zur Verfügung zu stellen.
Wohnraum einfach und schnell über die Wohnraumbörse zur Verfügung stellen
Wer Wohnraum für Ukrainerinnen und Ukrainer zur Verfügung stellen möchte, kann dies ganz einfach mithilfe eines Online-Formulars in der eigens eingerichteten Wohnraumbörse des Landkreises tun. Hierfür sind weder Benutzerkonto noch Passwort oder Login notwendig. Angebote können unter folgendem Link eingereicht werden: https://muenchen.wohnraum.tuerantuer.org/
Auf der Website des Landkreises finden Anbieter von Wohnraum unter www.landkreis-muenchen.de/themen/auslaenderrecht-und-integration/integration/integreat-digitale-integrationsplattform/ Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit der privaten Aufnahme Geflüchteter.
Miet- und Wohnnebenkosten können durch das Landratsamt übernommen werden
Bei Geflüchteten, die Arbeitslosengeld 2 oder aufgrund ihres Alters oder einer Erwerbsminderung Grundsicherung beziehen, kann das Jobcenter bzw. das Sozialamt bei der Berechnung der Sozialleistungen angemessene Kosten anerkennen, die sich im Rahmen der aktuellen Mietobergrenzen bewegen. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Miet- oder Untermietvertag. Informationen zu den Mietobergrenzen gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/themen/arbeit-gewerbe-jobcenter/jobcenter/mietobergrenzen-fuer-empfaenger-von-leistungen-nach-dem-sgb-ii-und-xii/. Auch Wohnnebenkosten können auf diesem Wege berücksichtigt werden.
Eine direkte Überweisung der Miete oder auch der Nebenkosten an den Vermieter kann dann erfolgen, wenn die Geflüchteten schriftlich erklären, dass sie mit der Direktzahlung an den Vermieter einverstanden sind.
Wer Wohnraum kostenfrei zur Verfügung stellt, kann mit seinem Gast auch eine Beteiligung an den Wohnnebenkosten vereinbaren. Real anfallenden Kosten in angemessener Höhe können dann je nach Leistungsbezug vom Jobcenter oder vom Sozialamt berücksichtigt werden – ein klarer Vorteil für Gastgeber gegenüber der bisherigen Pauschalregelung. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Gastgeber und Geflüchteten. Erklärt sich der Geflüchtete einverstanden, kann die Überweisung direkt an seinen Gastgeber erfolgen. Einen Vordruck finden Sie hier:
Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen rund um die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine im Landkreis München an die Hotline unter 089 / 6221-1899 wenden (Montag bis Freitag täglich von 8 – 16 Uhr).
Für alle Menschen, die überlegen, Leute aus der Ukraine bei sich zu Hause aufzunehmen, haben wir sieben Tipps:
1. Überlegen Sie sich, ob Sie diese Verantwortung annehmen wollen. Niemand kann gerade
sagen, wie lange die Menschen Ihre Hilfe brauchen werden. Und eine Unterkunft nur für
zwei oder drei Tage anzubieten ist aktuell leider wenig hilfreich.
2. Klären Sie die räumliche Situation. Gibt es Rückzugsmöglichkeiten für beide Seiten? Eine
freistehende Einliegerwohnung zum Beispiel ist optimal. Wenn es gar keine
Rückzugsmöglichkeiten gibt, raten wir eindeutig davon ab, Flüchtlinge aufzunehmen.
3. Stellen Sie sich darauf ein, dass die Situation emotional und psychisch anstrengend wird. Es geht schließlich um Menschen, die vor einem schrecklichen Krieg geflohen sind und mit
großer Wahrscheinlichkeit große Sorgen um ihre Angehörigen in der Ukraine haben. Wie
gehen Sie zum Beispiel damit um, falls jemand nachts weinend aufwacht? Denn auch
Traumatisierungen können vorkommen.
4. Fragen Sie sich, ob Ihr selbst genügend Rückhalt habt, falls es Konflikte gibt. Ein Netzwerk
von Freund*innen und Familienangehörigen, die im Zweifel unterstützen können, ist
extrem hilfreich.
5. Hinterfragen Sie Ihre eigenen Beweggründe. Haben Sie realistische Erwartungen an die
Aufnahme? Haben Sie andere Hoffnungen? Sind Sie zum Beispiel eigentlich selbst auf der
Suche nach Freundschaft oder nach familiärem Anschluss? Denn diese Erwartungen
können leicht enttäuscht werden.
6. Suchen Sie sich in jedem Fall früh professionelle Unterstützung und Ratschläge. Zum Beispiel, in dem Sie Kontakt zu einer Migrationsberatungsstelle oder einer anderen spezialisierten Beratungsstelle aufnehmen. Diese haben auch große Erfahrungen mit rechtlichen Fragen.
7. Nehmen Sie unbedingt Kontakt zur Gemeinde auf. Denn nur wenn wir über Ihr
Engagement Bescheid wissen, können wir auch unterstützen und unserer koordinierenden
Rolle gerecht werden.