Lärmschutz; Erlass einer Verordnung Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen. ^ Mitarbeiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung Wiedl, Anton ^ Rechtsgrundlage Art. 7 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) ^ Satzung Lärmschutzverordnung ^ Zugehörigkeit zu Öffentliche Sicherheit und Ordnung