Leistungen 

Geflüchtete aus der Ukraine bezogen bis 31.05.2022 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Seit dem 1. Juni 2022 erhalten sie, stattdessen Leistungen der Grundsicherung. Erwerbsfähige Geflüchtete und ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die sich derzeit im Landkreis München aufhalten, können dann als sogenannte Bedarfsgemeinschaft Leistungen beim Jobcenter des Landkreises beantragen. Dafür benötigen sie eine Fiktionsbescheinigung (Bestätigung über die Beantragung eines Aufenthaltstitels) oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel.

Geflüchtete, die in den letzten Wochen und Monaten bereits Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben, können jetzt die Leistungen
der Grundsicherung mithilfe eines Online-Formulars beantragen. Der Antrag
steht samt Erläuterungen sowohl in ukrainischer als auch in russischer Sprache
auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de zur Verfügung. Die Antragstellung kann komplett auf elektronischem Weg erfolgen, ein persönlicher Termin im Landratsamt ist nicht erforderlich.

Bankkonto und Krankenversicherung als Voraussetzung

Um den Antrag stellen zu können, benötigen die betroffenen Personen zwingend
eine deutsche Bankverbindung. Eine gesetzliche Krankenversicherung muss
ausgewählt und im Antrag angegeben werden.

Mietverträge mit Geflüchteten: Jobcenter übernimmt angemessene Kosten

Bei Geflüchteten, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, kann das Jobcenter angemessene Kosten bei der Berechnung der Sozialleistungen anerkennen, die sich im Rahmen der aktuellen Mietobergrenzen bewegen. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Miet- oder Untermietvertag. Informationen hierzu gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de

Wer Wohnraum kostenfrei zur Verfügung stellt, kann mit seinem Gast jedoch
auch eine Beteiligung an den Wohnnebenkosten vereinbaren. Angemessene
Beträge kann das Jobcenter bzw. das Sozialamt dann bei der Bemessung der
Sozialleistungen anrechnen.

Landratsamt München Jobcenter
Mariahilfplatz 17
81541 München

oder über die Homepage an die Mailanschrift: Jobcenter-Ukraine(at)lra-m.bayern.de