Impfangebot und Corona-Tests für Ukrainische Flüchtlinge

Impfangebote:

Impfungen sind ab sofort möglich - Bei bestehendem Bedarf können die betreffenden Personen in unseren Landkreisimpfzentren sowie bei den zahlreichen Sonderaktionen im Landkreis geimpft werden. Hierfür wird nur ein Ausweisdokument benötigt und wenn vorhanden ein Impfpass, ein Terminvereinbarung ist möglich aber nicht nötig.                            Den Aktionskalender sowie weitere Informationen rund um das Thema Corona-Impfung finden Sie hier.

Personen, die im Ausland bereits mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, benötigen gemäß aktueller Rechtslage und unter Berücksichtigung der altersentsprechenden Impfempfehlungen eine erneute Impfserie, um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen. Für diese Einstufung brauchen Personen (derzeit) eine vollständige Impfserie mit einem von der europäischen Zulassungsbehörde (EMA) zugelassenen Impfstoff. Entsprechend der Empfehlung der STIKO kann die neue Impfserie vier Wochen nach der letzten Impfung mit dem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff begonnen werden (Epidemiologisches Bulletin 7/2022 (rki.de), Tabelle S. 5).

Testzentren im Landkreis München

Testangebot für Geflüchtete aus der Ukraine

PoC-Antigenschnelltests gemäß § 4a Coronavirus-Testverordnung sind uneingeschränkt möglich, auch wenn die betreffenden Personen aktuell ggf. keine geeigneten Ausweisdokumente etc. mit sich führen.

PCR-Testungen sind  gemäß der Testverordnung nur in bestimmten Situationen möglich (z.B. als bestätigende Testung bei einem pos. Antigenschnelltest) möglich.