Als Erzieher*in oder Kinderpfleger*in in der Gemeinde Straßlach-Dingharting arbeiten. traumberuf-strasslach.de |
Krippengruppe in der "Villa Kunterbunt"
Alte Schulstraße 3
82064 Straßlach-Dingharting
Ortsteil: Großdingharting
82064 Straßlach-Dingharting
Ortsteil: Großdingharting
Gemeinde Straßlach-Dingharting
Die Krippe ist von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet
Gruppenzahl: 1
Virtueller Rundgang
In der Villa Kunterbunt werden seit September 2018 in einer Krippengruppe im Erdgeschoss maximal 12 Kinder aus dem Einzugsgebiet der Gemeinde Straßlach - Dingharting im Alter von 1,5 Jahren bis zum Eintritt in den Kindergarten durch pädagogisches Personal nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) betreut. Die Betreuungszeit ist montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 13 Uhr. Während der Freispielzeit im Garten und auch durch das Erleben von Festen und Feiern gemeinsam mit den Kindergartengruppen erfahren die Kinder bereits im Kleinkindalter gegenseitige Rücksichtnahme, Hilfestellung und knüpfen soziale Kontakte. Die Aufnahme in die Krippe berechtigt nicht automatisch dazu, im Anschluss auch einen Kindergartenplatz in der Villa Kunterbunt zu erhalten.
Die Vergabe der Krippenplätze erfolgt nach den Kriterien der Anlage 2 der aktuell gütligen Benutzungssatzung:
Anlage 2 zur Benutzungssatzung
In der Villa Kunterbunt werden seit September 2018 in einer Krippengruppe im Erdgeschoss maximal 12 Kinder aus dem Einzugsgebiet der Gemeinde Straßlach - Dingharting im Alter von 1,5 Jahren bis zum Eintritt in den Kindergarten durch pädagogisches Personal nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) betreut. Die Betreuungszeit ist montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 13 Uhr. Während der Freispielzeit im Garten und auch durch das Erleben von Festen und Feiern gemeinsam mit den Kindergartengruppen erfahren die Kinder bereits im Kleinkindalter gegenseitige Rücksichtnahme, Hilfestellung und knüpfen soziale Kontakte. Die Aufnahme in die Krippe berechtigt nicht automatisch dazu, im Anschluss auch einen Kindergartenplatz in der Villa Kunterbunt zu erhalten.
Die Vergabe der Krippenplätze erfolgt nach den Kriterien der Anlage 2 der aktuell gütligen Benutzungssatzung:
Anlage 2 zur Benutzungssatzung
Für jeden angefangenen Monat werden unabhängig von Ferienzeiten Benutzungsgebühren erhoben:
In den Ferien bieten wir auch eine Betreuung für Kinder an, die keine Kindertageseinrichtung der Gemeinde Straßlach-Dingharting besuchen.
Gebühren für die Betreuung von 1 bis 3 Jahren:
Durchschnittliche wöchentliche Buchungszeit |
Gebühr |
> 3 bis 4 Stunden | 186,00 Euro |
> 4 bis 5 Stunden | 238,00 Euro |
> 5 bis 6 Stunden | 264,00 Euro |
> 6 bis 7 Stunden | 295,00 Euro |
> 7 bis 8 Stunden | 325,00 Euro |
> 8 bis 9 Stunden | 367,00 Euro |
Tee-und Spielgeld:
Neben den oben genannten Gebühren wird für jeden angefangenen Monat ein Tee- und Spielgeld von 5,00 € erhoben.Ferienbetreuung:
Für jeden gebuchten Ferientag werden zusätzlich zu oben genannten Gebühren pauschale Benutzungsgebühren erhoben. Kindergarten/Krippe pro Tag 4,00 Euro.In den Ferien bieten wir auch eine Betreuung für Kinder an, die keine Kindertageseinrichtung der Gemeinde Straßlach-Dingharting besuchen.
Konzeption:
Satzungen:
- 2. Änderungsatzung der Gebührensatzung
- 1. Änderungsatzung der Gebührensatzung
- Gebührensatzung
- Benutzungssatzung