Bodenrichtwert

Alle zwei Jahre veröffentlicht der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, aus Verkäufen abgeleitete und auf die jeweilige Lage spezifisch abgeglichene Werte unbebauter Grundstücke.
Sie sind eine Orientierungshilfe für interessierte Bürgerinnen und Bürger und dienen Immobiliensachverständigen als Berechnungsgrundlage für Gutachten. Von Bedeutung sind die Bodenrichtwerte auch in steuerlichen Angelegenheiten, insbesondere für die Erbschaft- und Schenkungssteuer. 

Die Bodenrichtwerte können über das Landratsamt oder über das Online-Portal Boris Bayern abgerufen werden. 

Thema Bodenrichtwert beim Landratsamt

Für Rückfragen steht Ihnen der Gutachterausschuss des Landkreis München zur Verfügung.

Landratsamt München
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

E-Mail: gutachterausschuss(at)lra-m.bayern.de
Telefon: +49 89 62210