Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Straßlach-Dingharting ist bemüht, seinen Internetauftritt im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website strasslach-dingharting.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit BayDiV
    • Teilweise fehlende Alternativtexte für Bedienelemente auf der Webseite
    • Teilweise fehlende Alternativtexte bei informativen Grafiken 
    • Überschriften sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet
    • Grafiken und / oder grafische Bedienelemente weisen teilweise zu geringen Kontrast auf
    • Die Webseite ist ohne Maus nicht uneingeschränkt nutzbar 
    • Teilweise fehlende oder nicht aussagekräftige Alternativtexte bei Verlinkungen 
    • Der Fokus wird bei der Bedienung mit der Tastatur nicht ausreichend gekennzeichnet. 
    • Seiten weisen teilweise Syntaxfehler vor.
    • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
    • Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden.
    • Online-Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
  • Unverhältnismäßige Belastung
    • Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.
  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
    • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.11.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitvtest.de erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 27.11.2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter rathaus(at)strasslach.de.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter rathaus(at)strasslach.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Gemeinde Straßlach-Dingharting
Schulstraße 21
82064 Straßlach
Telefon: 08170 9300-0
E-Mail: rathaus(at)strasslach.de

Oder nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

5. Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html