Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung
Wenn Sie aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG).
Online-Prozess
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
Ergänzende Information zum Online-Prozess