Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

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Wiedl, Anton

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Standesamt- und Friedhofsverwaltung

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Pass- und Meldewesen / Gewerbeamt, Standesamt /Friedhofsverwaltung +2 Weitere

Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

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