Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Standesamt- und Friedhofsverwaltung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Pass- und Meldewesen / Gewerbeamt, Standesamt /Friedhofsverwaltung +2 Weitere
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.