Bodenrichtwerte für den Landkreis München zum 01.01.2026

Öffentliche Bekanntmachungen

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV)

Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises München hat in den Sitzungen am 16.06.2026, 18.06.2026, 23.06.2026 und 25.06.2026 die Bodenrichtwerte für den Stichtag zum 01.01.2026 ermittelt. Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung sind die in der Kaufpreis-sammlung (§ 195 BauGB) der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfassten und verwertbaren Daten im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025.

Die Bodenrichtwertliste besteht aus zwei Bestandteilen, der Liste mit den Bodenrichtwerten und Karten, in denen die einzelnen Zonen mit Ziffern gekennzeichnet sind. 

Die Bodenrichtwerte liegen in der Zeit vom

17. August 2026 bis einschließlich 18. September 2026

in der Gemeinde Straßlach-Dingharting, Schulstraße 21, 82064 Straßlach, Erdgeschoss, Zimmer 3, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB das Recht besteht, auch außerhalb dieser Frist von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landratsamts München (E-Mail: gutachterausschuss@lra-m.bayern.de) oder über das Informationssystem BORIS-Bayern unter www.boris-bayern.de eine Auskunft über Richtwerte zu verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Auskünfte sind gem. Art. 25 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 KG (Kostengesetz) i.V.m. Nr. 2.1.1 / 1.8 KVz (Kostenverzeichnis) gebührenpflichtig.