Kommunalwahl 2020

Wahlergebnisse Stichwahl Landrat 29.03.2020

Am Wahlabend können Sie hier die vorläufigen Wahlergebnisse aufrufen:


Wahlergebnisse vom 15.03.2020


Wahlrecht und Wählbarkeit

Wählen können grundsätzlich alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens 2 Monaten in der Gemeinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und nicht vom Wahlrecht nach nach Art. 2 GLKrWG ausgeschlossen sind.

Wer zum Gemeinderatsmitglied gewählt werden will, muss am Wahltag Unionsbürger sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben und grundsätzlich seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde eine Wohnung haben, die nicht seine Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben sich im Wahlkreis gewöhnlich aufhalten.

Zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister kann auch gewählt werden, wer weder eine Wohnung noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde hat. Bei berufsmäßigen ersten Bürgermeistern gibt es jedoch eine Altersgrenze. Weder bei der Wahl zum Gemeinderatsmitglied noch bei der Wahl zum Bürgermeister darf ein Wählbarkeitsausschluss vorliegen.


Informationsseite des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

Unter www.deinewahl.bayern.de finden Sie weiteren Informationen zur Kommunalwahl und einen Erklärfilm.





Rechtsgrundlagen